Freie Bahn für Wale


Gestrandete oder tot angeschwemmte Meeressäuger – wie hier ein im Juni 2014 in Santa Cruz aufgetauchter, rund neun Tonnen schwerer und 10 Meter langer Pottwal – sind auf Teneriffa zwar eine Ausnahme. Dennoch will das Cabildo eine klare Linie definieren, bzw. durch ein Handlungsprotokoll die Vorgehensweise und Zuständigkeit in einem solchen Fall festlegen. Foto: EFE

Teneriffas Umweltamt strebt Fahrverbot für Boote in der „Hochsaison der Meeressäuger“ an

Teneriffa – Das Cabildo von Teneriffa ist über das Umweltamt bemüht, den Schutz von Meeressäugern zu verstärken. Wie der Leiter des Amtes für Umwelt und Nachhaltigkeit, José Antonio Valbuena, mitteilte, wird an der Erstellung eines Handlungsprotokolls im Falle gestrandeter Wale gearbeitet. Es bestehe eine Gesetzeslücke, denn es sei nicht festgelegt wie in einem solchen Notfall gehandelt werden müsse bzw. welche Behörde tatsächlich zuständig sei. Da es bisher nur selten vorkam, dass an der Küste von Teneriffa Meeressäuger strandeten, konnten sich Vertreter des Cabildos immer kurzfristig mit Kollegen von der Madrider Vertretung auf der Insel und der Regionalregierung in Verbindung setzen, um ein gemeinsames Vorgehen zu beschließen. Dies müsse für die Zukunft jedoch im gemeinsamen Einverständnis geregelt werden, damit ein schnelles Handeln ermöglicht wird, falls es noch Hoffnung gibt, das gestrandete Tier zu retten, erklärte Valbuena.

Eine weitere Maßnahme, um den Schutz der in den kanarischen Gewässern lebenden Walkolonien zu verbessern, ist ein Fahrverbot für Schiffe in festgelegten Zeiträumen und Gebieten, die von Walen bevorzugt durchkreuzt werden. Diese Gebiete sind besonders um die Inseln Teneriffa und Gran Canaria recht klar definiert. Meeressäuger wie Pottwale, Grindwale und Delfine haben Lieblingsorte, an denen sie sich zu bestimmten Jahreszeiten bevorzugt aufhalten. Diese Orte sollen nach Möglichkeit von Booten gemieden werden, um Zusammenstöße und folglich Verletzungen der Tiere zu vermeiden.

Die Inselverwaltung von Teneriffa kann den Erlass eines orts- und zeitspezifischen Fahrverbots jedoch nicht im Alleingang verfügen, denn die diesbezüglichen Kompetenzen liegen beim Staat und bei der Regionalregierung. Wie José Antonio Valbuena nach ersten Gesprächen mit Verantwortlichen der Zentral- und Regionalregierung versicherte, stehen beide Organe der Maßnahme aufgeschlossen gegenüber.

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