Wanderkorridor für Wale


Die Großen Tümmler gehören zu denjenigen Meeressäugern, die im Korridor zwischen den Balearen und der spanischen Küste vorkommen. Foto: EFE

21Die Regierung hat Erdölsondierungen u. ä. im Gebiet zwischen den Baleareninseln und dem Festland untersagt

Madrid – Der spanische Ministerrat hat ein Königliches Dekret verabschiedet, das den Wanderkorridor der Wale und Delfine im Mittelmeer, der zwischen den Baleareninseln und der spanischen Mittelmeerküste verläuft, zum Schutzgebiet erklärt. Damit ist dort ein für alle Mal die Suche nach Gas und Erdöl sowie deren Förderung untersagt.

Dieses Meeresgebiet ist mit seinen 46.386 Quadratkilometern fast so groß wie Niedersachsen. Es ist für zahlreiche Meeressäugerarten von hoher Bedeutung. Dazu gehören die Großen Tümmler, der Streifendelfin, der Gewöhnliche Delfin, der Rundkopfdelfin, der Grindwal, der Cuvier-Schnabelwal, der Finnwal und der Pottwal.

Die Anwesenheit dieser Wale und Delfine in diesem Seegebiet wurde in den letzten Jahrzehnten durch verschiedene Studien mehrfach belegt. Und es ist ebenfalls schon lange bekannt, dass Lärm, wie er durch Erdölsondierungen hervorgerufen wird, schwerwiegende Auswirkungen auf die Tiere hat, die zu Desorientierung und bis hin zu Massenstrandungen führen. Hiervon sind auch Meeresschildkröten wie die Unechte Karettschildkröte betroffen, die ebenfalls in dieser Zone anzutreffen ist.

Um künftig Schaden von diesen Arten abzuwenden, sieht das Dekret des Ministeriums für Ökologischen Wandel vor, alle Aktivitäten, die mit der Öl- und Gasförderung im Zusammenhang stehen, zu unterbinden, mit Ausnahme derjenigen, die bereits genehmigt sind. Diese sollen jedoch nochmals überprüft werden, wie die Ministerin für Ökologischen Wandel, Teresa Ribera, ankündigte. Außerdem ist auch die Suche mittels Sonden, kontrollierter Sprengungen und Druckluft verboten. Damit werden die Forderungen jener Umweltgruppen erfüllt, die seit Jahren vor Sondierungen und Ölförderung in dem sensiblen Meeresgebiet warnen.

Schon die Vorgängerregierung hatte sich verpflichtet, den Wanderkorridor der Wale zu schützen. Der Wortlaut der Regelung ging Ende letzten Jahres in die Phase der Veröffentlichung. Dennoch gelangte das Dekret nie zur Abstimmung in den Ministerrat.

Durch die neue Regelung, die nun mittels eines Aktionsplanes umgesetzt werden muss, wird der Korridor Teil der „Sonderschutzzonen von besonderer Bedeutung für das Mittelmeer“ des Abkommens von Barcelona. Zudem wird es Spanien dadurch möglich, so hieß es aus dem Ministerium, das Ziel zu erfüllen, bis 2020 mindestens 10% der Meeres- und Küstengebiete im Mittelmeer zu schützen. Tatsächlich werden damit sogar fast 13% erreicht, wodurch Spanien in die Reihen der Anrainerstaaten mit der größten Fläche an Schutzgebieten aufsteigt.

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