Fünf Regionen wollen vor das Verfassungsgericht ziehen


© EFE

Änderung des Küstenschutzgesetzes

Andalusien, Asturien, die Kanarischen Inseln, Katalonien und das Baskenland haben sich im Kampf gegen die Änderung des Küstenschutzgesetzes (das Wochenblatt berichtete) verbündet.

Madrid – Domingo Berriel, Leiter der Ressorts Öffentliche Bauten, Transport und Territorialpolitik der kanarischen Regierung, gab nach einem Treffen mit seinen Amtskollegen in Madrid bekannt, jede Region arbeite derzeit an einem entsprechendem Rechtsmittel. Die Frist läuft am 30. August ab.

Die Regionen scheint weniger der verminderte Umwelt- und Landschaftsschutz zu stören als vielmehr die Anmaßung der Regierung, über ihre Köpfe hinweg entschieden zu haben. So erklärte Berriel, alle Ressortleiter würden beim Verfassungsgericht die Überschreitung der staatlichen Kompetenz anklagen. Es könne nicht angehen, dass die Regierung sich über die Gemeindebestimmungen bezüglich der Abgrenzung zwischen öffentlichem und privatem Boden hinwegsetze, einfach die Schutzzone von 100 auf 20 Meter reduziere und den vormals harten Vorschriften und Kontrollen unterliegenden Immobilien in Küstennähe sozusagen freie Hand gewähre.

Berriel wies darauf hin, dass mehr als die Hälfte der spanischen Küstenlinie auf die fünf klagewilligen Regionen entfalle.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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