Santa Cruz vereinfacht die Lizenzverfahren für private Bauarbeiten
Teneriffa – Die Stadt Santa Cruz hat einen wichtigen Schritt in Richtung Entbürokratisierung getan und das Genehmigungsverfahren für kleinere Bauarbeiten erheblich vereinfacht.
Bislang musste jeder Einwohner der Hauptstadt, der beispielsweise seine Küche oder sein Bad renovieren wollte, eine Genehmigung für kleine Umbauten (auf Spanisch „licencia para obra menor“) beim städtischen Bauamt beantragen. Die Anträge häuften sich dort und konnten in den letzten Jahren nur mit erheblicher Verzögerung bearbeitet werden.
Ende Februar wurden im Offiziellen Gesetzblatt der Provinz (BOP) die neuen Stadtverordnungen über Lizenzen bzw. Nachhaltigkeit veröffentlicht. Erstere vereinfacht das bisherige Genehmigungsverfahren für kleinere Bauarbeiten. Ab sofort gibt es nur noch die „licencia“ (Genehmigung) und die „comunicación previa“ (Ankündigung bzw. vorherige Mitteilung). Genehmigungspflichtig sind demnach nur noch größere Bauarbeiten und Veränderungen, die sich beispielsweise auf die Struktur oder die Fassade auswirken. Kleinere Arbeiten, die nicht die Struktur oder die Fassade verändern und bislang als „obra menor“ genehmigungspflichtig waren, wie beispielsweise die Erneuerung des Bodenbelages oder der Anstrich der Fassade, müssen nur noch dem städtischen Bauamt über ein Formular formell mitgeteilt werden.
Die andere Stadtverordnung erleichtert Bauarbeiten zum Abbau von Barrieren für Behinderte sowie den Einbau von Elementen, die deren Mobilität verbessern, wie zum Beispiel Aufzüge.
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