Gericht verhindert vorerst den Abriss der „historischen“ Mauer


© Moisés Pérez

Streit um San Telmo

Die Bürgerinitiative Marasía kämpft weiterhin entschlossen gegen die Neugestaltung von Puerto de la Cruz‘ San-Telmo-Bucht und insbesondere für den Erhalt der Mauer und hat eine einstweilige Verfügung gegen deren Abriss beim Verwaltungsgericht in Santa Cruz erwirkt.

Damit soll ein „durch die vor Kurzem begonnenen Bauarbeiten verursachter, nicht mehr wiedergutzumachender Schaden“ abgewendet werden.

Die Verfechter führen an, San Telmo sei von großem historischen Interesse für die Allgemeinheit und müsse zum Kulturgut erklärt und unbedingt erhalten werden. Sie behaupten, die Promenade und die Mauer würden zur Hinterlassenschaft des berühmten Künstlers César Manrique gehören.

Die die Bauarbeiten mitfinanzierende und darüber hinaus für die Erklärung als Kulturgut zuständige Inselregierung hat den entsprechenden Antrag abgelehnt mit der Begründung, San Telmo würde über keine außergewöhnlichen historischen Merkmale verfügen, die eine Erklärung zum Kulturgut rechtfertigten.

Das Verwaltungsgericht in Santa Cruz gab dem Eilantrag von Marasía auf Ausstellung einer einstweiligen Verfügung statt und ordnete an, von dem Abriss der Mauer bis auf Weiteres abzusehen. Über den Antrag Marasías auf Verhängung eines absoluten Baustopps wegen Rechtswidrigkeit des Projektes wurde noch nicht entschieden.

Derweil stellte die Inselregierung klar, die einstweilige Verfügung richte sich nur gegen den Abriss der Mauer. Die Bauarbeiten, die sich in einer ersten Phase auf die Badezone konzentrieren, würden weitergeführt. Die Neugestaltung an sich würde allenfalls verzögert.

Maresía und die Gegner der Neugestaltung wollen am 5. April um 12.00 Uhr erneut gegen das Projekt protestieren.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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