Gerichtsstellen für missbräuchliche Klauseln sind total überfordert


Vereinigungen von Richtern, Anwälten und Kunden fordern die Einrichtung weiterer Gerichtsstellen, um der Klagewelle gegen Banken Herr zu werden

Madrid – Ein Jahr nach Einführung der speziell für missbräuchliche Klauseln in Darlehensverträgen mit Hypothekensicherung zuständigen Gerichte zeigt sich, dass dieses System nicht funktioniert.

Laut den Daten des Rates der Richterlichen Gewalt (Consejo General del Poder Judicial) haben die 54 speziellen Gerichtsstellen –  eine in jeder Provinz – von April 2017 bis März 2018 mehr als 208.650 Fälle angenommen, von denen sie lediglich 14% abgewickelt haben. Das bedeutet, dass im Durchschnitt an jedem Werktag des Jahres – unter Berücksichtigung des Urlaubsmonats August – 915 Verfahren gegen die Banken eingereicht und 128 abgeschlossen wurden. In den Urteilen erhielten in 97,6% der Fälle die Kunden Recht.

Die Zahlen belegen, dass das vom Rat ausgearbeitete System, das den Opfern missbräuchlicher Klauseln möglichst schnell eine Lösung bieten wird, nicht funktioniert. Diese speziellen Gerichtsstellen sind überfordert.

Dazu trägt auch bei, dass die vom Wirtschaftsministerium vorangetriebene Form des Mediationsverfahrens zwischen Bank und Kunde kaum genutzt wird und die Fälle doch vor Gericht landen, auch wenn die Banken die Kosten bei ihrer Verurteilung übernehmen müssen. Die Kunden selbst gehen oftmals direkt vor Gericht, weil die auf diese Fälle spezialisierten Kanzleien günstige Gebühren anbieten.

Die Vereinigungen der Richter und der Anwälte sowie die Gewerkschaften verlangen die Einrichtung von weiteren spezialisierten Gerichten, um die Klagewelle zu bewältigen.

Allerdings kann anhand der Daten festgestellt werden, dass die Gerichte ihr Tempo bei der Abwicklung der Fälle beschleunigt haben. Im ersten Jahresquartal wurden 13.573 Entscheidungen gefällt, 68% mehr als im letzten Quartal des Vorjahres. Der Rat der Richterlichen Gewalt führt dies auf die Vereinheitlichung der Entscheidungskriterien sowie die Verringerung der neu eingereichten Klagen in diesem Zeitraum (57.955) im Vergleich zum Vorquartal (78.829) zurück.

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