Gesetz für Geschlechtergleichstellung in light-Version


Die jetzt verabschiedete Normative ist weit weniger streng als vorgesehen

Eines der Starprojekte im Wahlprogramm der jetzt regierenden Sozialisten ist endlich so gut wie unter Dach und Fach, allerdings in einer weit schwächeren Version als ursprünglich vorgesehen.

Madrid – So verabschiedete der Ministerrat am 23. Juni zwar das so genannte „Gesetz zur Geschlechtergleichstellung“, musste allerdings im selben Atemzug zugeben, dass die Normative zumindest in zwei wichtigen Punkten erheblich weniger streng ausgefallen ist als einst angekündigt. Demnach müssen die Unternehmen erst in acht anstelle von vier Jahren mindestens 40% ihrer Verwaltungsräte mit Frauen besetzt haben. Auch steht ihnen frei, mit welcher Geschwindigkeit sie die dafür notwendige Anpassung, sprich die Besetzung der Posten durch Frauen, vornehmen. Bislang war die Rede von einer jährlichen Anpassungsrate von 10%.

Vizeregierungschefin María Teresa Fernández de la Vega erklärte diesbezüglich, sie hoffe, dass damit die Sorgen der Unternehmer zumindest etwas entlastet würden.

Teil des Gesetzes sind außerdem Parität bei den Wahlen sowie die Einführung von so genannten Vaterschaftsbeurlaubungen und weiteren Maßnahmen zur besseren Vereinbarung von Arbeit und Familie.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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