Grünes Licht für das neue Verkehrsgesetz


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Weniger Punkte und Rabatt bei „Express-Zahlung“ der Strafe

Nun ist die Reform des Verkehrsgesetzes mit 193 Stimmen gegenüber 137 Stimmenthaltungen der Partido Popular durch den Kongress. Mehrere Monate lang wurde über die mehr als 200 Änderungsvorschläge diskutiert, die verschiedene Fraktionen eingebracht hatten, bis es zur Abstimmung kam.

Madrid –

Wer früh zahlt, spart Geld

Es gibt eine ganze Menge Neuerungen, wie die Express-Zahlung von Verkehrsstrafen. Wer innerhalb von 15 Tagen zahlt, kann 50% abziehen; bisher waren es 30%. Durch die Teilnahme an Verkehrserziehungskursen können innerhalb von zwei Jahren sechs Punkte wieder wettgemacht werden; bislang waren es vier.

Elektronische Mittel sollen verstärkt eingesetzt werden, um Verkehrssünder über Anzeigen in Kenntnis zu setzen. Das Motiv der Regierung: Denen, die ihre Strafe bezahlen wollen, sollen die Wege erleichtert werden. Wer jedoch versucht, sich daran vorbeizuschmuggeln, der wird es fort­an weitaus schwieriger haben.

Autofahrer, die zwei rechtskräftige Strafen wegen schwerer oder sehr schwerer Verstöße gegen das Verkehrsgesetz anstehen haben, können keinerlei Verwaltungsvorgänge für ihre Fahrzeuge beim Straßenverkehrsamt beantragen, bis sie ihre Strafen bezahlt haben.

Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Fahrzeuge ohne gültige Versicherung stillgelegt werden, ebenso Motorräder, wenn der Fahrer ohne Helm unterwegs ist.

Die neue Strafentabelle weist bei einigen Übertretungen geringere Strafen auf, während andere mit härteren Sanktionen geahndet werden, wie beispielsweise die Person nicht zu identifizieren, die das Fahrzeug gefahren hat oder Radar-Störgeräte installiert zu haben.

Wer auf einer Busspur fährt oder anhält, muss zukünftig nicht mehr mit Punktabzug rechnen; dagegen wird kein Fahrzeug mehr bei der ITV (TÜV) abgenommen, wenn die gültige Versicherung nicht nachgewiesen wird. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wird der Karenzwert von 10 km/h abgeschafft. Ab dem ersten Kilometer, der überschritten wird, werden 100 € Multa fällig.

Weitere neue Normen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit

Wer bei einem Verstoß gegen das Verkehrsgesetz bestraft wird, erhält künftig nur eine Benachrichtigung, statt der drei, die bislang üblich waren. Bei Fahrzeugen, die auf eine Gesellschaft zugelassen sind, erfolgt die Benachrichtigung ausschließlich per E-Mail.

Ebenso wurden neue „Tarife“ für Verkehrsstrafen festgelegt: Leichte Vergehen kosten künftig 100 €, schwere Vergehen 200 € und sehr schwere 500 €. Letztere können noch um 30% erhöht werden, wenn schwere Verkehrsgefährdung vorliegt.

Multas können künftig sofort per Kreditkarte gezahlt werden. In dem neuen Gesetzestext wird ausdrücklich festgeschrieben, dass Einnahmen aus Verkehrsstrafen ausschließ­lich für Maßnahmen ausgegeben werden, die der Verkehrssicherheit dienen.

Der Oberste Spanische Gerichtshof hat inzwischen bestätigt, dass Autofahrer, die ihre Strafe durch Express-Zahlung begleichen, nach wie vor das Recht haben, Einspruch einzulegen. Die Zahlung bedeutet in diesem Fall keineswegs eine Anerkennung der Strafe.

Die Reform des Verkehrsgesetzes muss nun noch den Senat passieren und wird voraussichtlich im nächsten Frühjahr in Kraft treten.

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