Richter erhebt schwere Vorwürfe gegen die Guardia Civil
„Es gibt nicht den geringsten Anlass zu der Vermutung, in der Isadora-Klinik sei auch nur ein einziger illegaler Schwangerschaftsabbruch vorgenommen worden.“
Madrid – Mit diesen Worten schlug Richter Ramiro García de Dios jetzt definitiv die Klage der Guardia Civil nieder, die auf Anfang 2007 zurückgeht.
Wenige Monate vorher war im dänischen Fernsehen eine Sendung ausgestrahlt worden, in der behauptet wurde, in spanischen Kliniken würden illegale Schwangerschaftsabbrüche – also nach der 22. Woche – vorgenommen. Damit waren sämtliche Kliniken Spaniens ins Blickfeld gerückt, und Abtreibungsgegner meinten, hier Argumente für einen Feldzug gegen diese Kliniken gefunden zu haben. Unter anderem warfen sie den Kliniken „mangelhafte Entsorgung der organischen Abfälle“vor. Tatsächlich werden 98% aller Schwangerschaftsabbrüche in Spanien in Privatkliniken vorgenommen, weil das öffentliche Gesundheitswesen sich seit 25 Jahren weigert, diese Leistung zu übernehmen.
Verletzung der Privatsphäre
Über Nacht wurde die Isadora-Klinik mit Parolen wie „Mörder“ beschmiert, und eine Seprona-Einheit der Guardia Civil – eigentlich eher für Umweltfragen zuständig – konfiszierte am 16. Februar 2007 die Container, in denen die organischen Abfälle bis zur Auslieferung an ein Spezialunternehmen aufbewahrt werden. Die Beamten witterten Unheil und reichten Klage beim Gericht Nr. 6 an der Plaza de Castilla ein, obwohl die Container nicht einmal geöffnet worden waren. Richter Ramiro García de Dios wies diese erste Klage dann auch mit der Begründung ab, es gebe „nicht das leiseste Indiz“ für ein Delikt.
Dennoch gingen die Beamten der Sache weiter nach. So wurden die Container von einem Techniker der städtischen Abteilung für Bestattungen geöffnet, dem die neun darin enthaltenen Föten „recht groß“ vorkamen. Daraufhin wurde der Fall dem Gericht von Alcobendas vorgelegt, wo sie darauf hingewiesen wurden, dass das Gericht an der Plaza de Castilla zuständig sei. Statt nun mit ihren neuen Beweisen wieder vor den Richter zu ziehen, der den Fall bereits einmal abgelehnt hatte, behandelten sie die Anklage wie einen neuen Fall – und hatten Glück. Am 21. Februar nahm Richter José Sierra Fernández die Anklage an.
Seprona ermittelte weiter. Da wurden Frauen identifiziert, die einen Schwangerschaftsabbruch hatten vornehmen lassen, und vor Gericht gezerrt. In einigen Fällen stand plötzlich überraschend die Guardia Civil vor der Haustür, um die Frauen zu vernehmen, was eine klare Verletzung der Privatsphäre darstellt, denn es wurde nicht berücksichtigt, dass einige dieser Frauen den Eingriff eventuell ohne Wissen ihrer Familie hatten durchführen lassen.
Drei Ärzte wurden des „illegalen Schwangerschaftsabbruchs“ angeklagt, ohne jedoch auch nur einen einzigen konkreten Fall benennen zu können. Zwischenzeitlich war sogar die Rede von der Schließung der Klinik durch die Stadt Madrid, die sich inzwischen aber sehr bedeckt hält.
Der Fall ging auf Gerichtsbeschluss zurück an Richter Ramiro García de Dios, der nun, im Oktober 2009, zu dem Urteil kam: „Zu keinem Zeitpunkt konnte eine Straftat nachgewiesen werden“ und den Fall schloss. Lediglich die Staatsanwaltschaft könnte den Fall nun wieder neu aufrollen.
Das Innenministerium hat ein Disziplinarverfahren gegen die übereifrigen Seprona-Beamten eingeleitet, die bei ihren Ermittlungen gegen eine Reihe von Vorschriften verstoßen haben, was von der Guardia Civil jedoch bestritten wird.
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