Reform der Sozialgesetze verabschiedet
15% höhere Renten erhalten in Spanien künftig die Arbeitnehmer, die erst mit 70 Jahren in den Ruhestand gehen. Das wurde Ende November im Rahmen einer Reform der Sozialgesetze im Abgeordnetenkongress verabschiedet.
Madrid – Zwischen 66 und 69 Jahre gilt den verabschiedeten Maßnahmen zufolge ein Erhöhung der Rente von je 2% für jedes zusätzlich gearbeitete Jahr. Dieser Prozentsatz erhöht sich auf 3%, wenn bereits seit 40 Jahren in die Rentenkassen eingezahlt wurde.
Eine weitere der verabschiedeten Maßnamen ist die Erhöhung des minimalen Einzahlungszeitraums, um Anspruch auf eine Rente zu erhalten, von 12,5 auf 15 Jahre. Ebenso werden Paare, die offiziell in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, im Todesfall Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente haben.
Diese Reform ist das Ergebnis eines Abkommens, das die sozialistische Regierung am 13. Juli 2006 mit Arbeitgeberverband und Gewerkschaften getroffen hat.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]