Hoffnung für Castillo del Mar


© Thomas Müller

Anfang Februar fand die Gerichtsverhandlung statt

In den ersten Februartagen fand vor dem Obersten Gerichtshof der Kanaren in Santa Cruz de Tenerife die Verhandlung über eine Verwaltungsklage statt, bei der es um das Castillo del Mar auf La Gomera ging. Thomas Müller, der die alte Bananen-Packstation mit erheblichem finanziellem Aufwand und persönlichem Einsatz zu einem Kulturzentrum umgebaut hatte, war mit einer Klage vor Gericht gezogen, weil ihm von der Küstenverwaltung die Konzession verweigert worden war.

Eine Folge davon war unter anderem, dass er nicht an die Stromversorgung angeschlossen werden konnte und die Anlage mit einem Aggregat versorgen musste. Obwohl das Angebot des Kulturzentrums viel Zuspruch bei Einheimischen, aber vor allem auch bei den Urlaubsgästen fand, waren die Schwierigkeiten so groß und die bürokratischen Hürden so hoch, dass er schließlich das Handtuch werfen und das Zentrum schließen musste.

In hiesigen und in deutschen Medien erschienen Berichte über die bedauerliche Schließung des Castillo del Mar. Nicht nur sein Gerechtigkeitsgefühl, sondern auch seine zahlreichen Freunde trieben ihn dazu, gegen die Behördenwillkür vor Gericht zu ziehen. Den Anwalt José Ortega aus Valencia, der auf Küstenrecht spezialisiert ist, konnte er dafür gewinnen, seine Sache vor Gericht zu vertreten.

Bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Santa Cruz kamen jetzt die Sachverständigen zu Wort. Der Ingenieur bestätigte, dass sich das Gebäude jenseits der Zone befindet, die sich „dominio publico“, also der Allgemeinheit gehörend nennt. Daher, so der Sachverständige, müsse nach den Bestimmungen des Küstengesetzes von 1969 die Konzession erteilt werden.

Der federführende Architekt, der seinerzeit das Projekt für den Umbau der alten Bananen-Verladestelle entworfen hatte, gab zu Protokoll, dieses sei vorschriftsmäßig von der Küstenverwaltung in Santa Cruz de Tenerife genehmigt worden. Es mache daher keinerlei Sinn, plötzlich die Kriterien zu ändern und erneut Dokumente und Anträge zu verlangen, um das Bauwerk zu legalisieren.

Thomas Müller und sein Anwalt hoffen nun auf einen positiven Gerichtsentscheid und die notwendigen Lizenzen, um das Castillo del Mar wieder eröffnen zu können. Im gegenteiligen Fall, so der Jurist, würde es sich um eine unzulässige Enteignung ohne Entschädigung handeln.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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