Ein Ministerialerlass setzt die diesbezügliche europäische Direktive von 2001 um
Madrid – Nach zwei fehlgeschlagenen Versuchen in den Jahren 2008 und 2013 wird das Gesundheitsministerium nun die homöopathischen Medikamente reglementieren. Seit 1994 befand sich die Homöopathie in Spanien juristisch gesehen im luftleeren Raum, sodass die Apotheken sie wie normale Medikamente verkaufen konnten, obwohl ihre Wirksamkeit nicht nachgewiesen ist.
Die Gesundheitsministerin Dolors Montserrat hat den autonomen Regionen den Entwurf eines diesbezüglichen Ministerialerlasses vorgelegt. Die Regionalregierungen hatten gefordert, dass die homöopathischen Produkte nicht unter der Bezeichnung „Medikament“ verkauft werden dürfen, um falsche Annahmen über die Wirksamkeit vonseiten der Patienten und Verbraucher zu vermeiden. Dagegen steht eine europäische Direktive von 2001, welche das Gesundheitsministerium nun umsetzen muss und die festlegt, dass die Mittel als Medikamente bezeichnet werden müssen.
Auch die Zusammenkunft mit den Regionalministern konnte am Inhalt des Ministerialerlasses diesbezüglich nichts ändern, doch sprach sich die spanische Gesundheitsministerin klar dafür aus, die Patienten darauf hinzuweisen, dass es keine Beweise für die Wirksamkeit von homöopathischen Mitteln gibt. Montserrat kündigte Informationskampagnen und einen Hinweis auf der Website des Ministeriums an, um die Bürgerschaft darüber aufzuklären.
Das Gesundheitsministerium gibt den Produzenten homöopathischer Präparate drei Monate Zeit, ihre Mittel einer Qualitäts- und Sicherheitskontrolle zu unterziehen, damit sie weiter verkauft werden dürfen. Der Ministerialerlass genehmigt es den Apotheken jedoch, sie weiterhin als Medikamente anzubieten.
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