Iberia darf Rückflüge nicht stornieren


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Madrid – Iberia wird nicht mehr den Rückflug stornieren, wenn der Passagier den Hinflug nicht antritt, jedoch einen Aufpreis verlangen. Damit erfüllt die Airline das Urteil des Obersten Gerichtshofs, der die sogenannte „no show”-Klausel der Fluggesellschaft für missbräuchlich erklärte. Der Aufpreis soll in etwa der Differenz des bei Buchung von Hin- und Rückflug vergünstigten Tickets zum Einzelticket entsprechen.

In dem entsprechenden Urteil des Gerichts wurde festgehalten, dass die Gesellschaft bei gleichzeitigem Kauf mehrerer Flüge diese verbilligen dürfe. Wenn der Kunde jedoch einen Flug nicht in Anspruch nehme, entstehe der Airline kein Schaden. Der Vertrag dürfe nicht aufgehoben werden; eine Streichung weiterer Flüge wurde ausgeschlossen.

Iberia legt dieses Urteil so aus, dass eine Streichung des Rückfluges zwar ihrerseits nicht möglich sei, sie aber sehr wohl den Preis anheben dürfe. Marco Sansavini, Marketing-Direktor von Iberia, gab bekannt, in Kürze werde man die neue Preispolitik veröffentlichen. Eine Erstattung des Ticket-Preises bei Nichtantritt schloss Sansavini kategorisch aus.

Iberia-Präsident Luis Gallego erklärte kurz darauf bei einem Presse-Treffen, bei der „no show”-Klausel handele es sich um eine bei vielen Airlines verbreitete Regelung.

Gallego gab weiterhin bekannt, dass die Iberia-Gruppe im Sommer acht neue Ziele, darunter Oslo und Bergen in Norwegen, anfliegen und insgesamt ihre Frequenzen erweitern werde.

Auch werde die Flottenerneuerung fortgesetzt. Bis 2020 würden vier A350-900 und fünf A-320Neo neu in die Flotte aufgenommen.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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