Küstenamt verringert Küstenschutzzone
Absolut nachvollziehbar ist die Freude und Erleichterung von etwa 200 Familien, die jahrzehntelang um ihr Zuhause bangen mussten und jetzt endlich aufatmen können. Die Küstenschutzzone in Igueste de San Andrés, Almáciga und Roque de las Bodegas wurde erweitert und die Abrissbirne für immer verbannt.
Das Küstenschutzgesetz (Ley de Costas) sorgte, nachdem es 1988 in Kraft getreten war, immer wieder für Polemik. Damals war der Gesetzgeber aktiv geworden, weil in Zeiten des Tourismusbooms die spanischen Küsten praktisch zubetoniert worden waren. Aus Gründen des Landschafts- und Naturschutzes sowie um den öffentlichen Zugang zum Meer zu gewährleisten, hatte der Gesetzgeber damals einen unmittelbar am Meer gelegenen, 20 Meter breiten Küstenstreifen unter strengsten Schutz gestellt. Hier errichtete Häuser sollten enteignet und abgerissen werden. In einem weiteren, 100 Meter breiten Küstenstreifen wurde Hauseigentümern eine 30-jährige Sondernutzungserlaubnis zugestanden, nach Ablauf dieser Frist drohte die Abrissbirne. Den rückwirkenden Eingriff in die Rechte der Eigentümer rechtfertigte man damit, dass es sich seit jeher um öffentlichen Boden gehandelt habe und insofern alle Baugenehmigungen gesetzwidrig erteilt worden seien. Die Küste wurde zu öffentlichem Grund und Boden erklärt, Privateigentum an Grundstücken ausgeschlossen. Infolge dieses Küstenschutzgesetzes wurden ganze Siedlungen abgerissen, auf Teneriffa zuletzt Cho Vito (Candelaria) im Jahr 2012.
Eine Gesetzesänderung im Jahr 2013 brachte den Umbruch. Die neue Regelung sah unter anderem vor, dass bei in der weiteren Schutzzone gelegenen Häusern, die über Wasser-, Abwasser- und Stromanschlüsse verfügen, oder Ortschaften, die als solche konsolidiert sind, der Küstenschutz erheblich verringert wird. Seitdem galt es, jeden Einzelfall zu prüfen und dem Küstenamt die Erfüllung der Voraussetzungen nachzuweisen. In der Gemeinde Santa Cruz waren die am Fuße des Anaga-Gebirges gelegenen Siedlungen Igueste de San Andrés, Almáciga, Roque de las Bodegas und Tachero bedroht. In den vergangenen Jahren tat die Gemeindeverwaltung, insbesondere Bürgermeister José Manuel Bermúdez und José Ángel Martín, Stadtrat für Stadtplanung, alles dafür, den Status der Siedlungen als solche nachzuweisen. Die Wasser- bzw. Stromversorgungsunternehmen Emmasa und Endesa unterstützten das Vorhaben tatkräftig und lieferten die erforderlichen Daten zum Nachweis der Anschlüsse. Anfang Juli erging endlich die Entscheidung des Küstenamtes, welches den Status von Igueste de San Andrés, Almáciga und Roque de las Bodegas als Ortschaften anerkannte und praktisch die Küstenschutzzone von 100 auf 20 Meter verringerte. Nur im Fall von Tachero sprach sich das Küstenamt gegen eine Rettung der Siedlung aus. Bürgermeister Bermúdez versprach, den Kampf um Tachero fortzuführen.
Die etwa 200 betroffenen Familien in Igueste, Almáciga und Roque de las Bodegas konnten ihr Glück kaum fassen, hatten sie doch jahrelang in ständiger Angst um ihr Zuhause gelebt, das nun nicht mehr bedroht ist. Dulce Manrique, Präsidentin der Vereinigung Virgen de Begoña von Almáciga, erklärte, bei Bekanntwerden der Entscheidung hätten die Anwohner vor Freude geweint, insbesondere die Senioren, die endlich nicht mehr fürchten müssten, ihr Haus zu verlieren.
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