Timesharing-Betrügerring auf Teneriffa zerschlagen
Unpassenderweise offenbarte sich nur wenige Tage nach dem Besuch von RDO-Generalsekretär Ovidio Zapico auf Teneriffa wieder einmal die dunkle Seite des Timesharing.
Die Betrügereien, die diese Urlaubsvariante immer wieder in Verruf bringen, fliegen eben doch meist auf, und so konnte die spanische Polizei auf Teneriffa am 22. Juni einen Timeshare-Betrügerring zerschlagen und zunächst sieben Personen festnehmen. Die Masche ist alt: Gutgläubige, verkaufswillige Timeshare-Eigentümer werden getäuscht, indem ihnen weisgemacht wird, es gebe einen Interessenten für ihr Nutzungsrecht. Mit gefälschten notariellen Belegen wird dies glaubhaft gemacht und der Eigentümer mit einer erheblichen Vorausleistung von bis zu 30.000 Euro zur Kasse gebeten, um den Verkauf abzuwickeln. Nachdem der Betrag geflossen ist, verschwinden Vermittler und vermeintliche Interessenten spurlos und der Betrogene muss feststellen, dass er zwar sein Geld, aber nicht sein Teilzeiteigentum losgeworden ist.
Auf diese Weise soll die organisierte Betrügerbande mehr als 50 Personen betrogen und bis zu 1,5 Millionen Euro ergaunert haben.
Ratgeber der EVZ
Das Europäische Verbraucherzentrum Kiel bietet verschiedene Ratgeber zu diesem Thema an. Der Ratgeber „Timesharing – Wie kommt man wieder raus?“ erklärt z. B. welche Möglichkeiten es gibt, aus dem Timeshare-Vertrag wieder herauszukommen: „Gründe für den Ausstieg aus Timesharing gibt es wie Sand am Meer. Den ultimativen Geheimtipp, wie Sie sich aus einem vor vielen Jahren abgeschlossenen Timesharing-Vertrag endlich lösen können – risikolos und ohne Nachteile, wird es nicht geben. Auch die Hoffnung auf einen satten Gewinn beim Verkauf eines gebrauchten Ferienwohnrechtes gilt es zu begraben – selbst wenn dies schriftlich beim Erwerb oder später vollmundig zugesichert worden sein sollte.“
Interessant ist auch der Ratgeber „Timesharing – Kein Wiederverkauf“. Die EVZ beschreibt: „Der Ärger, den Verbraucher bei ihren – vergeblichen – Bemühungen haben, ein Ferienwohnrecht wieder zu verkaufen, ist alles andere als neu. Denn mittlerweile nehmen die miesen Machenschaften von Anbietern, die angeblich den Wiederverkauf von Timesharing betreiben, immer kriminellere Ausmaße an. Die Schäden steigen stetig. Mit diesem Ratgeber möchten wir vor allem einige typische Merkmale benennen, anhand derer Sie die unseriösen Vermittlungsangebote entlarven können. Sie werden damit zwangsläufig zu tun haben, wenn Sie Ihr Ferienwohnrecht zum Kauf anbieten. Nicht nur nach den Erfahrungen des Europäischen Verbraucherzentrums, sondern auch nach Einschätzung des Bundeskriminalamtes (BKA) ist der Wiederverkauf von „gebrauchtem Timesharing“ nahezu ausgeschlossen.“
Die Ratgeber sind gegen Einsendung von 1,10 Euro in Briefmarken (2 x 55 Cent) pro Heft an die untenstehende Adresse erhältlich.
Europäisches Verbraucherzentrum Kiel (gewünschten Ratgeber angeben: Timesharing: Frust statt Lust – bzw. – Timesharing: Kein Wiederverkauf – bzw. – Timesharing: Vertragsende?)
Postfach 2025
24019 Kiel
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