Falls sich aus der Einkommensteuererklärung eine Nachzahlung ergibt, können Arbeitnehmer im ERTE den Betrag „abstottern“
Madrid – Die diesjährige Einkommensteuerkampagne ist geprägt durch die über drei Millionen Arbeitnehmer, die sich in Kurzarbeit (ERTE) befinden. Viel mehr Bürger als sonst, schätzungsweise 327.000, müssen in diesem Jahr eine Einkommensteuererklärung (declaración del IRPF) abgeben, weil sie aus zwei Quellen Bezüge erhalten haben – von ihrem Arbeitgeber und von der Verwaltung, denn für diese Arbeitnehmer sinkt die Einkommensgrenze, unterhalb derer sie davon befreit sind, eine Erklärung abzugeben, von 22.000 Euro Jahreseinkommen auf 14.000 Euro.
Nicht wenige werden auch etwas nachzahlen müssen, denn das Arbeitsamt (SEPE) ist im Gegensatz zum Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, für die geleisteten ERTE-Zahlungen Einkommensteuerabschläge an das Finanzamt abzuführen, sofern diese unter 14.000 Euro jährlich liegen. Damit dies trotzdem geschieht, müsste der Arbeitnehmer dies explizit beantragen.
Um den ERTE-Empfängern die Nachzahlung zu erleichtern, hat das Finanzamt die Regeln geändert und räumt ihnen die Möglichkeit ein, den Betrag zinsfrei auf Raten über bis zu sechs Monate – von Juli bis Dezember – zu verteilen. Bisher konnten Steuernachzahlungen nur auf maximal zwei Raten von 60% bei Abgabe der Steuererklärung und den restlichen 40% im November verteilt werden.
Das Finanzamt (Agencia Tributaria, AEAT) hat damit begonnen, Informationsbriefe an diejenigen Bürger zu verschicken, die neuerdings eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen. Darin wird auch darauf hingewiesen, dass die Nachzahlung ggf. auf sechs Teilzahlungen aufgeteilt werden kann, die am 20. Juli beginnen und am 20. Dezember enden.