Ab Mai im Honorarkonsulat in Santa Cruz de Tenerife
Seitdem das deutsche Konsulat auf Teneriffa trotz heftiger Proteste und Unterschriftenaktionen am 31. August 2001 aufgrund von Sparmaßnahmen der damaligen Bundesregierung geschlossen wurde, haben die deutschen Residenten auf Teneriffa gegenüber ihren Landsleuten, die sich auf der Nachbarinsel Gran Canaria niedergelassen haben, einen entscheidenden Nachteil.
Trotz der Bemühungen des Honorarkonsuls auf Teneriffa, Ingo F. Pangels und seinem Team, muss man für viele Formalitäten doch noch per Flugzeug oder Fähre nach Las Palmas zum richtigen Konsulat reisen, um dort persönlich vorstellig zu werden.
Dazu gehörte bis jetzt auch der Antrag auf Ausstellung des neuen biometrischen Reisepasses. Auf Teneriffa konnte man mangels technischer Ausstattung nur einen ein Jahr gültigen vorläufigen Reisepass ausstellen, der jedoch beispielsweise keine visafreie Einreise in die USA erlaubte.
Wer einen „richtigen“, bordeauxroten, biometrischen Reisepass brauchte, musste die teure und beschwerliche Reise zum Konsulat in Las Palmas in Kauf nehmen, was besonders für ältere Residenten oft unzumutbar war.
Jetzt endlich wurde auch das Honorarkonsulat mit der modernen Computertechnik ausgestattet, die zum Beispiel einen digitalen Fingerabdruckscanner beinhaltet. Die gesammelten Daten werden per gesicherter Leitung elektronisch zur Bundesdruckerei in Berlin geschickt.
Nun auch biometrische 10-Jahrespässe
Wie das Honorarkonsulat in Santa Cruz de Tenerife Ende April mitteilte, werden mit Wirkung vom 1. Mai 2010 auch Anträge auf Ausstellung von biometrischen 10-Jahrespässen entgegengenommen. Nach einer Probelaufzeit könne man die Geräte als zuverlässig betrachten und die Ergebnisse der Datenübertragung seien befriedigend.
Es sei jedoch erforderlich, einen Termin für die Datenerfassung zu vereinbaren und alle erforderlichen Unterlagen im Original und mit der entsprechenden Fotokopie mitzubringen. Fehlt ein Dokument, muss der Vorgang abgebrochen und ein neuer Termin vergeben werden. Hier ein Auszug aus dem Merkblatt der erforderlichen Unterlagen:
1. Jetziges Reisedokument (bei Verlust / Diebstahl: Verlustanzeige der Polizei)
2. Aktuelle Geburtsurkunde und ggfs. Heiratsurkunde von der Ehe, deren Familienname im Pass steht
3. Wohnsitzbescheinigung des spanischen Einwohnermeldeamtes, nicht älter als sechs Monate (Certificado de empadronamiento)
4. Ggfs. Abmeldebestätigung des letzten Wohnsitzes in Deutschland
5. Zwei biometrische Fotos
6. Passgebühren
In Bezug auf die Gebühren, bleibt ein Wermutstropfen bestehen: Die Pässe kosten auf Teneriffa mehr als auf Gran Canaria, denn das Honorarkonsulat muss die eigenen Kosten auf die Gebühren aufschlagen. So kostet der Europapass auf Teneriffa 117 Euro bzw. 95,50 Euro (unter 24 Jahre). Die Laufzeit zwischen Datenerfassung, Lieferung an die Bundesdruckerei und Aushändigung wiederum auf Teneriffa beträgt circa zwei Monate.
Das Honorarkonsulat befindet sich in der C/ Costa y Grijalba 18, Santa Cruz. Öffnungszeiten: Mo. bis Do. 10 bis 13 Uhr. Terminvereinbarung für die neuen Reisepässe unter Tel. 922 24 88 20.
Die restlichen Passarten (Jahrespässe, Ersatzpässe etc.) und weitere konsularische Vorgänge zur gewohnten Zeit.
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