Teneriffa – Der Oberste Gerichtshof der Kanaren (Tribunal Superior de Justicia de Canarias) hat die Entfernung von sieben an den Autobahnen und auf öffentlichem Boden installierten Werbeflächen seitens der Inselregierung für rechtmäßig erklärt. Damit unterstützt die Justiz den in dieser Legislaturperiode vom Cabildo vorangetriebenen Abbau des Werbeschild-Waldes an den Autobahnen.
Vor zwei Jahren hatte das Cabildo angekündigt, diverse an den Autobahnen TF-1, TF-5 und TF-2 installierte Werbeflächen zu entfernen. Das Cabildo argumentierte, die Werbeplakate würden die Fahrer ablenken und somit die Verkehrssicherheit gefährden. Außerdem sei die Stabilität einiger Strukturen nicht gewährleistet.
Gesagt, getan, und so wurden 80 Werbeschilder entfernt. Einige Werbefirmen protestierten und gingen bis vor den Obersten Gerichtshof der Kanaren, der nun das Vorgehen des Cabildos rechtlich untermauerte.
Am 19. Mai wurde erneut im Gesetzblatt die Entfernung weiterer 129 Werbetafeln an den Autobahnen angekündigt. Den Werbefirmen wurde eine Frist von einen Monat zum Abbau eingeräumt. Unter anderem wird auf den Schildern für Binter, Seranca, Lidl, Siam Park, El Hierro, Worten, Auditorio, Aqualand Costa Adeje, Loro Parque geworben.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]