Betonklotz bleibt vorerst stehen


Seit Jahren ein Schandfleck in der Landschaft: Das „Mamotreto“. Foto: Moisés Pérez

Die Regionalregierung verweigert die Genehmigung für den Abriss

Teneriffa – Eigentlich sollte im Oktober der Abriss des nie fertiggestellten Parkhauses beim Teresitas-Strand erfolgen. Im Volksmund ist der Betonklotz als „Mamotreto“ (Ungetüm) bekannt. Doch die Verweigerung einer Genehmigung seitens der Regionalregierung sorgte nun erneut für eine Verzögerung.

Bereits im November 2014 hatte der Kanarische Gerichtshof den sofortigen Abriss angeordnet, jedoch ein Hintertürchen offen gelassen: Im Fall der Legalisierung sollte das Gebäude stehen bleiben. Daraufhin entbrannte ein Streit über das Für und Wider des Parkhauses. Schließlich entschied ein Gutachten, dass sich das Mamotreto in der Küstenschutzzone befinde, somit nicht legalisiert werden könne und abgerissen werden müsse.

Nachdem der Abriss nicht erfolgt war, ordnete das zuständige Gericht diesen im Juni dieses Jahres an. Dieses Mal handelte die Gemeinde Santa Cruz umgehend. Bereits Anfang Juli wurde der Beschluss bekannt gegeben, das seit 2008 aufgegebene Gebäude innerhalb von sechs Monaten für 540.000 Euro einebnen zu lassen. Im Oktober sollte mit den Arbeiten begonnen werden.

Doch Mitte September übermittelte das Rathaus dem Gericht, die Regionalregierung habe die Genehmigung zum Abriss des Gebäudeteils verweigert, welcher sich in der Küstenschutzzone befände. Als Begründung habe die Region angeführt, die genaue Abgrenzung der Küstenschutzzone sei derzeit unklar und läge dem Küstenamt zur Entscheidung vor. Das Küstenamt der Provinz Teneriffa habe Anfang 2015 Einspruch gegen die Grenzlinie erhoben, in der Sache sei jedoch noch keine Entscheidung gefallen.

Ramón Trujillo, Stadtrat der Kanarischen Vereinigten Linken (IUC), wollte die erneute Verzögerung nicht hinnehmen und erklärte: „Bürgermeister Bermúdez muss endlich den im Urteil angeordneten Abriss durchführen lassen, weil die Justiz es so verfügt hat. In einem Rechtsstaat erlaubt die Gewaltenteilung der Regionalregierung es nicht, den Vollzug eines rechtskräftigen Urteils zu stoppen.“ Er hoffe, die Richterin interpretiere die erneute Verzögerung als Verspottung und Hinauszögerung. Es sei nachvollziehbar, dass die Gemeinde die Regionalregierung über den Vollzug einer richterlichen Anordnung in Kenntnis setze, jedoch nicht, dass sie diese um Erlaubnis bitte.

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