Das Verfassungsgericht hat die Anfechtungsklage der Zentralregierung zugelassen
Das Spanische Verfassungsgericht hat das Kanarische Gesetz zum Recht auf Wohnung ausgesetzt, indem es die Anfechtungsklage der Zentralregierung zugelassen hat.
Der Einspruch aus Madrid stützt sich auf die Auffassung, das kanarische Gesetz regle Angelegenheiten, welche in die Zuständigkeit des Staates fallen und in allen Autonomen Regionen in gleicher Weise geregelt werden müssen.
Gleichzeitig hat die Zentralregierung beantragt, das Gesetz außer Kraft zu setzen, bis die Rechtslage geklärt ist. Dieser Umstand verpflichtet das Verfassungsgericht, die Geltung des Gesetzes für höchstens fünf Monate oder bis ein Urteil gefällt ist, auszusetzen. Die Frist von fünf Monaten kann unter Umständen verlängert werden.
Das Gericht hat beschlossen, die Klage an das Abgeordnetenhaus und den Senat sowie an das Kanarenparlament und die Regionalregierung weiterzuleiten. Diese haben nun fünfzehn Tage Zeit, in das Verfahren einzutreten und Anträge einzubringen. Die Zulassung der Klage an sich ist kein Hinweis über die Erfolgsaussichten des Einspruchs.
Das Gesetz sieht u.a vor, dass im Falle der Wohnungsenteignung und Zwangsräumung einer sozial gefährdeten Familie dem Finanzinstitut für bis zu drei Jahre das Eigentum vorübergehend entzogen werden kann. Die Familie darf gegen eine Mietzahlung in der Wohnung bleiben. Nach maximal drei Jahren fällt das Eigentum an die Bank zurück.
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