Das Dekret zur Abschaffung tritt am 28. März in Kraft
Per Dekret vom 16. Februar 2007 soll die „Tarjeta de residente“ für EU-Bürger noch im März abgeschafft werden. Der entsprechende Text ist am 28. Februar im Gesetzblatt erschienen und tritt einen Monat später in Kraft.
Madrid – In Zukunft sollen sich EU-Bürger, die länger als drei Monate in Spanien leben wollen, lediglich in ein zentrales „Ausländerregister“ eintragen lassen. Das Ausländeramt stellt dann im selben Moment ein entsprechendes Zertifikat (certificado de registro) aus, in dem Registrierungsdatum, Name, Nationalität, Adresse und NIE-Nummer des Antragsstellers erfasst sind. Anträge auf eine Residencia, die vor Inkrafttreten des Dekrets eingehen, sollen auf Wunsch noch bearbeitet werden. Obwohl der Ausländerausweis für Arbeitnehmer aus EU-Staaten schon seit Jahren keine Pflicht mehr ist, lebte es sich mit dem kleinen Kärtchen im Alltag weitaus einfacher in Spanien. Aus diesem Grund wurde dieses Kärtchen von den meisten Residenten auch weiterhin beantragt. Die neue Gesetzeslage wirft viele Fragen auf, beispielsweise wie in Zukunft der Wohnsitznachweis für die Reisesubventionen innerhalb der Kanaren oder auf das spanische Festland zu führen ist. Genaueres ist hierzu bisher nicht bekannt. Es ist jedoch anzunehmen, dass dann das „certificado de registro“ des Ausländeramts in Verbindung mit einem gültigen deutschen Reisepass alle Anforderungen erfüllt. Auskünfte über das neue Verfahren konnte das Ausländeramt in Santa Cruz de Tenerife bisher nicht geben. Derzeit werden die Anträge noch wie gewohnt bearbeitet. Sobald es Neues gibt, informieren wir Sie im Wochenblatt.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]