Keine U-Haft für Ex-Bürgermeister von Santa Cruz


„Wenn ich muss, dann werde ich ins Gefängnis gehen, aber mit erhobenem Haupt und einem ruhigen Gewissen, denn ich könnte weder vor meinen Eltern noch vor mir selbst rechtfertigen, dass ich ein Flüchtiger bin“, sagte Zerolo dem Richter. Foto: EFE

Miguel Zerolo und vier weitere Verurteilte mussten jedoch ihre Reisepässe abgeben

Teneriffa – Der skandalträchtige Korruptionsfall Las Teresitas in Santa Cruz de Tenerife sorgt weiter für Schlagzeilen. Nachdem Ende April das Gerichtsurteil ergangen ist, durch das unter anderem der ehemalige Bürgermeister von Santa Cruz, Miguel Zerolo, zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde (das Wochenblatt berichtete), hatten Staatsanwaltschaft und Nebenkläger das Gericht ersucht, vorläufige Maßnahmen zu treffen, weil wegen der Härte des Urteils Fluchtgefahr bestünde. In dem Urteil wurden die Angeklagten zur Rückzahlung von über 60 Millionen Euro an die Stadt Santa Cruz verurteilt. Da das Urteil nicht rechtskräftig ist, muss sich nun die nächste Instanz, der Oberste Gerichtshof, mit den Einsprüchen der Angeklagten befassen.

Zur Erinnerung: Im Mittelpunkt des komplexen Falls Las Teresitas steht der Kauf und Verkauf von Grundstücken am Teresitas-Strand in Santa Cruz. Im Jahr 2001 kaufte die Stadtverwaltung unter Bürgermeister Miguel Zerolo und Baustadtrat Manuel Parejo den Unternehmern Antonio Plasencia und Ignacio González 11 Grundstücke für einen Preis ab, der in keinem Verhältnis zum Marktpreis stand und dreimal höher war als mehrere Wertgutachten, darunter das der Stadtarchitektin, ergeben hatten. 52,5 Millionen Euro blätterte die Stadt Santa Cruz für die 11 Parzellen hin. Im Zusammenhang mit diesem dubiosen Geschäft mussten sich nun viele Jahre später in Santa Cruz 13 Personen vor Gericht verantworten. Ex-Bürgermeister Miguel Zerolo und Ex-Baustadtrat Manuel Parejo wurden wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder zu jeweils sieben Jahren Haft sowie wegen Amtspflichtsverletzung zu acht Jahren und neun Monaten Amtsausübungsverbot verurteilt. Ignacio González und Antonio Plasencia wurden zu Haftstrafen von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Ebenfalls zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden der ehemalige Sekretär des Bauamtes von Santa Cruz, Víctor Reyes, der eine Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten erhält sowie der ehemalige Leiter des Bauamtes, José Tomás Martín, der zu vier Jahren Haft verurteilt wurde.

Am 1. Juni lehnte das Gericht die von der Staatsanwaltschaft und den Nebenklägern – darunter die Stadtverwaltung von Santa Cruz de Tenerife – geforderte Anordnung von Untersuchungshaft für Miguel Zerolo mit der Begründung ab, diese Forderung sei „unverhältnismäßig“, weil das Urteil noch nicht rechtskräftig sei. Antikorruptions-Staatsanwältin María Farnés hatte U-Haft für vier der sechs verurteilten Personen gefordert, weil wegen der Höhe der Strafen Fluchtgefahr bestehe und weil angenommen werden müsse, dass die Angeklagten Geld und Besitztümer unterschlagen, die sie vermutlich außerhalb der Insel verborgen halten.

Das Gericht verfügte jedoch lediglich, dass Miguel Zerolo, Antonio Plasencia, Ignacio González, Tomás Martín und Víctor Reyes ihre Reisepässe hinterlegen und sich bis zur Klärung der Einsprüche beim Obersten Gericht während der ersten zehn Tage jedes Monats melden müssen. Manuel Parejo sitzt derweil bereits eine dreijährige Haftstrafe ab, die ihm im Fall „Mamotreto“ auferlegt wurde.

Miguel Zerolo: „Ich werde nicht flüchten“

Wenige Tage vor Verkündung dieser Gerichtsentscheidung war der ansonsten zurückhaltende Miguel Zerolo in einer Gerichtsverhandlung, in der es um die von der Staatsanwaltschaft geforderte U-Haft ging, regelrecht explodiert. In einer außerplanmäßigen Stellungnahme erklärte er aufgebracht dem Richter: „Ich habe keine Absicht, zu flüchten. Ich kann nirgendwo hingehen, denn ich habe kein Geld und auch kein Vermögen, und außerdem liebe ich die Insel, in der ich mit meiner Familie tief verwurzelt bin.“ Entgegen der Annahme von Staatsanwältin Farnés, die davon überzeugt ist, dass Miguel Zerolo nicht mittellos ist, versicherte er wiederholt, dass er in den letzten Jahren nur dank der Hilfe von Freunden über die Runden gekommen sei. Nach dem Fall García Cabrera, in dessen Zusammenhang er 2014 zu acht Jahren Amtsausübungsverbot verurteilt worden sei (ihm wurde Amtspflichtverletzung bei einer ordnungswidrigen Bauauftragsvergabe vorgeworfen) sei er auf die Unterstützung von Freunden angewiesen gewesen, erklärte er.

Die Staatsanwaltschaft und der Anwalt der Nebenkläger sehen das anders. Sie sind der festen Überzeugung, dass Miguel Zerolo nicht so arm ist, wie er glauben machen will. „Wie hat Zerolo es geschafft, dass sich sein Vermögen von 467.000 Euro aufgelöst hat, das er angab, als er Senator wurde?“ fragte sich Anwalt José Pérez Ventura.

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