Delinquenten sollen nicht in Talkshows auftreten
Bereits zum zweiten Mal hat die kanarische Abgeordnete Ana Oramas im Abgeordneten-Kongress legale Mittel verlangt, um den Fernsehsendern zu verbieten, dass sie Delinquenten Honorare zahlen, wenn diese vor der Kamera über ihre Straftaten berichten.
Madrid – Doch vor einigen Wochen scheiterte sie erneut mit ihrem Antrag. Allerdings konnte sie erreichen, dass die parlamentarischen Gruppen eine Formel finden, um die Verantwortlichen der Fernsehsender zur Selbstkontrolle zu verpflichten.
Oramas legte beim Justizausschuss einen Entwurf vor, der eine Änderung des Generalgesetzes über audiovisuelle Kommunikation aus dem Jahr 2010 vorsieht. Sie möchte damit vermeiden, dass verurteilte oder mutmaßliche Delinquenten oder deren Angehörige bezahlte Interviews in Fernsehsendungen geben. Sie ist der Meinung, dass Personen, die noch offene Rechnungen mit der Justiz haben, sich nicht in ungerechtfertigter Weise beim Fernsehen bereichern dürfen. „Es ist pervers und unzumutbar, dass ein Delikt dem Täter auch noch Gewinn bringt, nur weil er in einer Fernsehsendung darüber erzählt“, begründete sie ihren Antrag.
Hinter diesem Antrag stehen gesendete Interviews mit Personen wie dem Ex-Bürgermeister von Marbella, Julián Muñoz, mehrfach wegen Amtsmissbrauch und Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt, der nach der Berechnung von Oramas inzwischen 350.000 Euro kassiert haben könnte oder dem Ex-Direktor der Guardia Civil, verurteilt wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder, der 50.000 Euro Honorar bekommen hat. Der jüngste Fall war der von Rosalía García, der Mutter von El Cuco, verurteilt wegen Mordes an einer jungen Frau, die für 10.000 Euro in der Sendung La Noria bei Telecinco aufgetreten ist.
Oramas vertrat die Meinung, dass diese Art von Honorarzahlung das ethische Empfinden der Bevölkerung verletze und forderte die Abgeordneten auf, diesen verächtlichen Praktiken ein Ende zu setzen. Deshalb schlage sie vor, die geltende Gesetzgebung zu verschärfen. Solche Zahlungen sollten für alle Personen illegal sein, die noch Entschädigungszahlungen und Geldstrafen schulden. Gleichzeitig müsste eine derartige Gesetzesänderung jedoch mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung kompatibel sein.
Die Partido Popular mit der absoluten Mehrheit im Parlament verurteilte zwar, dass Delinquenten im Fernsehen über ihre Taten berichten und bezeichneten solche Sendungen als skandalös. Doch setzt sie auf Selbstregulierung, um das Recht auf Meinungsfreiheit zu gewährleisten. Die katalonischen Nationalisten schlossen sich dieser Meinung an. Der Sprecher der Baskischen Nationalpartei PNV schlug vor, dass die Justiz die Honorare für Fernsehauftritte sofort beschlagnahmt, um die Opfer zu entschädigen oder die Geldstrafen damit zu bezahlen.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]