Bei Vertragsabschluss gilt ausländisches Recht
Heimat ade! Immer mehr Deutsche wollen auf Dauer im Ausland leben – sei es das angenehmere Klima, eine bessere Entfaltungschance im Beruf oder einfach die Lust auf etwas Neues. Rund 150.000 Bundesbürger wagen jedes Jahr diesen Schritt in eine neue, mehr oder weniger ungewisse Zukunft – Tendenz steigend.
Niederkassel – Doch nur die wenigsten machen sich ernsthaft Gedanken über einen ausreichenden Schutz im Krankheitsfall. Oft wird die bestehende Krankenversicherung in Deutschland vorschnell gekündigt, um später bei einer Versicherungsgesellschaft des jeweiligen Landes eine vermeintlich günstigere Police abschließen zu können.
„Da ist Vorsicht geboten“, wie Hans Walter Schäfer als Experte für Auslandskrankenversicherungen weiß: „Ausländische Versicherungsgesellschaften haben meist Höchstgrenzen bei den Leistungen, die Bereiche Zahnersatz und Zahnbehandlung sind nicht mitversichert oder bestimmte Erkrankungen sogar grundsätzlich ausgeschlossen.“
Ein böses Erwachen kann es auch geben, wenn der Vertrag von der Gesellschaft überraschend beendet wird, und seien die Gründe noch so fadenscheinig. „Ein verbrieftes Kündigungsrecht seitens der Versicherung ist bei ausländischen Gesellschaften keine Seltenheit“, erläutert Schäfer. „Das sind Regelungen, die man von Deutschland überhaupt nicht kennt.“
Auch die bestehenden Sprachbarrieren machen den Versicherungsabschluss im Ausland nicht gerade leichter. Sowohl der gesamte Schrift- und Sprachverkehr als auch die persönliche und telefonische Beratung erfolgt fast immer in der jeweiligen Landessprache – ein Stolperstein, den künftige Residenten in der Begeisterung für ihre Wahlheimat gerne unterschätzen. Nur vereinzelt können Gesellschaften die erforderlichen Unterlagen in Englisch zur Verfügung stellen und auch in Englisch korrespondieren.
„Selbst die deutschen Versicherungsbedingungen sind zum Teil schon schwer verständlich“, gibt Schäfer zu bedenken. Aber alle Klauseln und Finessen des Vertrages in einer fremden Sprache und nach ausländischem Recht verstehen und bewerten zu wollen, hält der Versicherungsprofi dann doch für ein gewagtes Unterfangen.
Deshalb hat Hans Walter Schäfer unter www.auslands treff.de eine eigene Internetseite eingerichtet, auf der die marktgängigen Versicherungsangebote online verglichen werden können. Interessierte finden hier wichtige Informationen und nützliche Hinweise rund um das Thema Auslandskrankenversicherung, so auch spezielle Tipps für Auswanderer. Wer beispielsweise in Deutschland bereits krankenvollversichert ist, sollte bei seinem Versicherer nachfragen, ob er den Versicherungsschutz mit ins Ausland nehmen kann und unter welchen Vorraussetzungen dies möglich ist. In der Regel sind eine deutsche Bankverbindung zum Einzug der Beiträge und eine deutsche Korrespondenzanschrift erforderlich.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]