Gesundheitsamt entscheidet bald über das Konsumverbot
In diesen Tagen entscheidet sich, ob für die 14.000 betroffenen Bürger von Puerto de la Cruz’ Stadtteilen Las Dehesas, La Vera, Las Águilas, San Antonio-Esquilón, Las Arenas, San Fernando und Taoro-Malpaís endlich das Leitungswasser-Konsumverbot aufgehoben oder schlimmstenfalls bis Juli aufrechterhalten wird.
Anfang April nahmen die Kontrolleure des Gesundheitsamtes Proben aus den Wasserbecken von Mar Dulce und La Montaña, um zu überprüfen, ob die kürzlich installierten Trübungsmessgeräte die Wasserqualität ausreichend verbessert haben. (Die Trübungsmessgeräte kontrollieren pausenlos die Qualität des Wassers und schlagen bei Überschreitung des Grenzwertes sofort Alarm, woraufhin Chlor zugeführt wird, welches die sich durch die Feststoffe im Wasser stärker vermehrenden Bakterien abtötet.)
Bei Redaktionsschluss lagen die Ergebnisse der Proben des Gesundheitsamtes noch nicht vor. Sollte das Wasser einwandfrei sein, wird das Konsumverbot aufgehoben, andernfalls aufrechterhalten. In diesem Fall müssten die Betroffenen bis Ende Juli ohne trinkbares Leitungswasser auskommen, denn erst dann soll die Ende März begonnene Installation der Wasserfilter in den Eingängen zum Becken von La Montaña abgeschlossen sein.
Die Reparatur des Wasserreservoirs von La Vera soll ein ganzes Jahr andauern, denn nicht nur das Dach muss ausgebessert sondern fast das komplette Becken erneuert werden. Bei einem Interview mit Teide Radio erklärte La Orotavas Bürgermeister Francisco Linares, er würde sich für eine schnellstmögliche Erteilung der Baugenehmigung einsetzen. (Das Auffangbecken liegt genau auf der Grenze der beiden Gemeinden, sodass auch La Orotavas Bauamt zuständig ist.)
Derweil hat die Gemeindeverwaltung zwei Bußgeldverfahren gegen den Wasserversorger Aqualia eingeleitet. Nach Ansicht des Stadtrates hat das Unternehmen die Pflicht verletzt, qualitativ einwandfreies Wasser zu liefern, was als grobes Verschulden ausgelegt und mit 12.000 Euro Strafe geahndet wird. Darüber hinaus könnte Aqualia durch Arbeiten an dem Wasserversorgungsnetz Gemeindeeigentum beschädigt haben.
Die Betroffenen-Plattform bezeichnete die Höhe des Bußgeldes als „lächerlich“. Zusammen mit der Verbraucherschutzvereinigung FACUA will man eine Geldstrafe von bis zu 500.000 Euro erwirken.
Die Interessengemeinschaft rät den Bürgern, die Rechnungen für das wegen des Konsumverbots gekaufte Flaschenwasser aufzubewahren, um in Zusammenarbeit mit der Plattform die Kosten auf verwaltungs- oder privatrechtlichem Weg ersetzt zu verlangen.
Nach Ostern will die Betroffenenplattform regelmäßig Protestaktionen sowohl gegen die Gemeinde, der Untätigkeit und Gleichgültigkeit vorgeworfen wird, als auch gegen Aqualia organisieren.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]