Mehr als Tausend Gemeinden verändern den Grundsteuersatz


Madrid – Kurz vor Jahresende hat der Ministerrat per Königlichem Dekret die neuen Koeffizienten zur Anhebung der Katasterwerte städtischer Gebäu­de für 2020 veröffentlicht. Aufgrund dieser Maßnahme konnten 1.092 Gemeinden die Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) – ihre wichtigste eigene Einkommensquelle – zum 1. Januar anheben.
Nicht alle Gemeinden werden die Steuer erhöhen. Die Aktualisierung werden einige Gemeinden zur Senkung der IBI nutzen.
Das Finanzministerium erklärte, die Grundsteuer könne durchschnittlich um 3% angehoben bzw. herabgesetzt werden. Die höchste Anhebung läge bei knapp unter 5%.
Im Offiziellen Gesetzblatt (BOE) kann die Liste der Gemeinden, die Änderungen bei ihrer Grundsteuer beantragt hatten, eingesehen werden. Voraussetzung für die Beantragung einer Änderung des IBI ist, dass mindestens fünf Jahre seit der letzten Bewertung vergangen sind. Allerdings nur, wenn die Differenz zwischen Marktwert und Katasterwert weit über der Norm liegt. Der Katasterwert beträgt etwa die Hälfte des Marktwertes.
Die Abgaben auf Immobilien – IBI (Grundsteuer), Plusvalía (beim Immobilienverkauf anfallende Wertzuwachssteuer) und Impuesto de Transmisiones Patrimoniales (bei der Immobilienübertragung anfallende Abgabe) – gehören zu den höchsten der in den Industriestaaten erhobenen Steuern, so die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
In Spanien haben sich die Grundsteuereinnahmen seit 1990 verachtfacht.

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