Residentenrabatte bei Reisen zwischen Inseln und zum Festland
Zwar hat die spanische Regierung den Posten für die Residentenrabatte bei Reisen zwischen den Inseln und zum Festland für die Bewohner der entfernten Landesteile – Kanaren, Balearen, Ceuta und Melilla – stark gekürzt, doch gleichzeitig deren Beibehaltung versprochen.
Ermöglicht werden soll dies u.a. durch die Unterbindung betrügerischer Abrechnungen einiger Fluggesellschaften (das Wochenblatt berichtete).
Deswegen beschloss das Transportministerium, wieder die Vorlagepflicht einer Meldebescheinigung der Gemeinde einzuführen. So sollen ab Juni, nach endgültigem Beschluss des neuen Staatshaushaltes, die Residenten, die in den Genuss des 50-Prozent-Rabattes kommen wollen, eine aktuelle Meldebescheinigung vorlegen müssen. Diese wird gegen eine geringe Gebühr vom entsprechenden Rathaus ausgestellt und soll aufgrund ihrer sechsmonatigen Gültigkeitsdauer auch mehrmals eingesetzt werden können.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]