Um Betrug bei den nächsten Gemeindewahlen zu verhindern
Die Wahlprüfungsabteilung des Nationalen Statistikamtes (Ine) hat die Revision der Einwohnerlisten aller Gemeinden mit weniger als 2.000 Einwohnern angeordnet. Dadurch soll festgestellt werden, ob die im Melderegister eingetragenen Bürger auch tatsächlich in der betreffenden Gemeinde wohnen. So sollen auch sämtliche Neuanmeldungen vor den Gemeindewahlen im kommenden Jahr kontrolliert werden.
Madrid – Das Ine möchte auf diesem Wege verhindern, dass sich die Erfahrung der Gemeindewahlen von 1999 und 2003 wiederholt, wo zahlreiche Neuanmeldungen „mehr als verdächtig“ erschienen und zu einem gefälschten Wahlergebnis vor allem in kleinen Gemeinden geführt haben könnte, wo oft zehn Stimmen für den Wahlausgang entscheidend sind.
Konkret sind von der Revision 5.856 Orte in ganz Spanien betroffen.
Bei früheren Wahlen ist es anscheinend häufig vorgekommen, dass ein Anwärter auf das Bürgermeisteramt einfach Freunde und Verwandte veranlasst hat, sich in seiner Gemeinde registrieren zu lassen, so dass sie in dem Ort wahlberechtigt wurden und ihre Stimmen für seinen Wahlsieg entscheidend waren.
Sollte nun bei der Revision festgestellt werden, dass jemand gar nicht in dem Ort wohnt, in dem er gemeldet ist, sind die Ämter berechtigt diese Personen abzumelden. Bislang durfte das erst geschehen, wenn der Betreffende sich bei einer anderen Gemeinde angemeldet hatte. Jeder, der so unfreiwillig abgemeldet wurde, wird natürlich schriftlich darüber informiert und daran erinnert, dass er verpflichtet ist, sich an seinem aktuellen Wohnort in das Melderegister eintragen zu lassen.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]