Menthol-Zigaretten verboten

Eine Hinweiskarte in einer Zigarettenschachtel weist auf das Verbot von Aromastoffen hin, das am 20. Mai 2020 in Kraft getreten ist. Foto: Fritjof Harms

Eine Hinweiskarte in einer Zigarettenschachtel weist auf das Verbot von Aromastoffen hin, das am 20. Mai 2020 in Kraft getreten ist. Foto: Fritjof Harms

Mit Aromen versetzte Zigaretten und Tabak dürfen nicht mehr verkauft werden

Madrid – Sechs Jahre nach Inkrafttreten der EU-Tabakrichtlinie ist es nun so weit: Seit dem 20. Mai 2020 dürfen in Spanien und allen anderen Mitgliedsstaaten keine Menthol-Zigaretten und andere mit Aromen versetzte Tabaksorten hergestellt und verkauft werden. Das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass diese Produkte auf dem spanischen Festland einen Marktanteil von 3% haben und auf den Kanarischen Inseln von 10%. Die elektronischen Zigaretten mit Menthol-Aroma sind nicht von dem Verbot betroffen.
Die Richtlinie verbietet Zigaretten und Drehtabak mit charakteristischen Aromen, sowohl solche, die in der Tabakmischung enthalten sind, als auch Kapseln in den Zigarettenfiltern. Begründet wird das Verbot mit dem Schutz der Gesundheit. Aromen und Geschmacksrichtungen würden die Attraktivität des Produkts erhöhen und bei den Konsumenten die falsche Vorstellung erzeugen, dass sie gesünder und weniger schädlich als andere Tabak- und Zigarettensorten seien, weshalb einige Raucher zu diesen Marken wechseln würden, statt mit dem Rauchen aufzuhören.
Außerdem würden diese Produkte Konsumenten, insbesondere Jugendliche, dazu animieren, mit dem Rauchen zu beginnen, und das Aufhören erschweren. Menthol übertünche den bitteren Geschmack des Tabakrauchs und habe einen betäubenden Effekt auf Mund und Rachen, was die negativen Auswirkungen des Rauchs auf die Atemwege verdecke.
Zusätzlich zu dem Verbot von Zigaretten und Drehtabak mit charakteristischen Aromen verpflichtet die EU-Tabakrichtlinie die Tabakindustrie zur Offenlegung der Inhaltsstoffe ihrer Erzeugnisse gegenüber den Mitgliedsstaaten, und zur Angabe gesundheitsrelevanter Warnhinweise auf den Verpackungen von Tabakprodukten. Warnhinweise müssen 65% der Vorder- und Rückseite von Zigaretten- und Drehtabakverpackungen einnehmen. Kleine Verpackungen sind für bestimmte Tabakwaren verboten, ebenso wie verkaufsfördernde und irreführende Elemente auf den Tabakverpackungen. Es soll ein EU-weites System zur Überwachung und Rückverfolgung der Produkte zum Zwecke der Eindämmung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen etabliert werden. Darüber hinaus beinhaltet die Richtlinie die Möglichkeit für die Mitgliedsländer, Internetverkäufe von Tabak und Tabakerzeugnissen zu untersagen, legt Sicherheits- und Qualitätsanforderungen für elektronische Zigaretten fest und verpflichtet die Hersteller zur Meldung neuartiger Tabakprodukte, bevor sie auf den EU-Markt gebracht werden.

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