Migrantenstau an der baskischen Grenze


Frankreich hat die Grenzkontrollen im Baskenland vervierfacht, im Bild der französische Staatschef Emmanuel Macron. Foto: EFE

Frankreich nutzt ein Antiterrorgesetz, um Migranten am Grenzübertritt zu hindern

Madrid – Die französische Polizei hat in diesem Sommer die Kontrollen an der Grenze zum Baskenland verstärkt, und dadurch hat sich die Anzahl der Migranten, die sofort nach dem Grenzübertritt wieder zurückgeführt werden, vervierfacht. Meist handelt es sich dabei um irreguläre Einwanderer aus den Ländern südlich der Sahara. Ein Teil dieser „Express-Rückführungen“ findet im Rahmen eines bilateralen Abkommens mit Spanien statt, ein anderer geht inoffiziell über die Bühne, meist innerhalb von weniger als zwanzig Minuten nach dem unerlaubten Grenzübertritt, und ohne dass die spanischen Behörden darüber in Kenntnis gesetzt werden.

Frankreich hatte die Grenzkontrollen schon 2015, nach dem Attentat im Bataclan-Theater in Paris, aufgenommen. Nun stellt die Verstärkung der Grenzschutzmaßnahmen im französischen Baskenland die spanische Polizei vor neue Herausforderungen. Die Aufnahmeeinrichtungen für Migranten sind überfüllt. Auf eine Person, über deren Rückführung die spanischen Behörden formal informiert werden, kommen zehn, die unbürokratisch an der Grenze zurückgewiesen werden.

Mittlerweile sind schon rund 3.200 Afrikaner auf ihrem Weg in Richtung Nordeuropa im Baskenland gestrandet und müssen von humanitären Organisationen versorgt werden. Offizielle Rückführungen, wie sie in einem Abkommen aus dem Jahr 2002 zwischen Frankreich und Spanien vereinbart wurden, gab es seit dem Januar dieses Jahres nur 411. Über den Rest gibt es keine offiziellen Aufzeichnungen. Die spanische Ausländerbehörde sucht in Gesprächen mit den zuständigen Stellen in Frankreich nach Lösungen für diese Situation.

Die französische Polizei sieht sich seit der Wiedereinführung der Grenzkontrollen im Jahr 2015 berechtigt, Migranten an der Grenze zurückzuweisen, ohne die spanischen Behörden einzubeziehen. Frankreich stützt sich dabei auf den Artikel 2.2 des Schengen-Abkommens, welcher Grenzkontrollen zwischen Ländern der Europäischen Union gestattet, wenn „die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit dies erfordern“. Die auf diesen Artikel bezogenen Grenzschutzmaßnahmen, welche die Öffnung der innereuropäischen Grenzen und die Freizügigkeit außer Kraft setzen, wurden seitdem mehrfach verlängert.

Auf dieser Grundlage kann die französische Polizei überprüfen, ob Personen, die nach Frankreich hereinkommen, über gültige Papiere verfügen und widrigenfalls den Grenzübertritt verwehren. Die französischen Behörden sehen dies nicht als Ausweisung, sondern als Abweisung an. Den betreffenden Personen wird ein Papier übergeben, auf dem die Gründe für die Abweisung dargelegt sind, eine Notwendigkeit, die spanischen Behörden zu benachrichtigen, ergibt sich daraus nicht.

Anders sieht es aus, wenn die Person bereits französischen Boden betreten hat. In diesem Fall kommt das Abkommen zwischen Frankreich und Spanien zur Anwendung, demzufolge ein Migrant aus einem Drittland innerhalb von vier Stunden nach Grenzübertritt in das Nachbarland zurückgeführt werden kann, dazu sind einige Formulare auszufüllen und die Behörden des Nachbarlandes zu informieren.

Verschiedene Organisationen monieren seit Jahren die Verlängerung der Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Union und kritisieren die Nutzung von Maßnahmen, die zur Bekämpfung des Terrorismus gedacht sind, um die Freizügigkeit innerhalb der EU einzuschränken.

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