Millionen-Bußgelder für Autovermieter nichtig


Los Rodeos: Auch den Autovermietern der meisten kanarischen Flughäfen wurden Preisabsprachen vorgeworfen. Foto: Moisés Pérez

Der Spanische Gerichtshof hat Sanktionen der Kartellbehörde gegen AENA und verschiedene Rent-a-Car-Unternehmen zurückgenommen

Teneriffa – Der Nationale Gerichtshof hat Sanktionen, welche die spanische Wettbewerbsbehörde gegen den Flughafen- betreiber AENA und verschiedene Autovermietungen auf dem Nord- und Südflughafen ausgesprochen hat, annulliert. Die Nationale Kommission für Märkte und Wettbewerb (Comisión Nacional de los Mercados y de la Competencia) hatte 2014 eine Untersuchung wegen Preisabsprachen der Autovermieter an zahlreichen spanischen Flughäfen eingeleitet, die zwischen 1999 und 2012 stattgefunden haben sollen. AENA, zu dieser Zeit noch nicht privatisiert, wurde ein Bußgeld von über 900.000 Euro auferlegt, den verschiedenen Unternehmen Saktionen zwischen 12.500 und 340.000 Euro.

Der Gerichtshof hat dabei nicht darüber entschieden, ob der ursprüngliche Vorwurf der Weitergabe sensibler Daten und der Preisabsprache berechtigt sei oder nicht, sondern annullierte die Sanktion wegen eines groben Formfehlers: Im Verlauf des Sanktionsverfahrens, das sich zunächst nur auf die unberechtigte Weitergabe von Daten bezog, kam es zu einer Erweiterung des Vorwurfs. Der bedeutet eine Verschärfung der juristischen Gewichtung des Falles durch den neu hinzugekommenen Tatbestand der Kartellbildung. Dies wurde den beschuldigten Gesellschaften jedoch nicht mitgeteilt, sodass sie keine Gelegenheit hatten, Widerspruch einzulegen und sich zu verteidigen.

AENA legte dar, dass die Weitergabe von Daten der Unternehmen über die montaliche Abrechnung nur bekannt wurde, weil es notwendig war, die Zahl der Stellplätze anzupassen, die ihnen zur Verfügung gestellt wurden. Diese Vorgehensweise habe weder den Endpreis der Dienstleistung  noch den Wettbewerb beeinflusst und auch nicht den Zugang neuer Wettbewerber erschwert.

Das Sanktionsverfahren  war aus einer Reihe von Kontrollen erwachsen, die Ende 2011 und Anfang 2012 unter den Autovermietungen auf spanischen Flughäfen durchgeführt wurden, darunter alle kanarischen Airports außer dem von La Gomera.

Da die Untersuchung ergab, dass 85% aller Fluggäste aus europäischen Ländern stammten, ging man davon aus, dass EU-Recht anzuwenden sei, und dessen Bestimmungen bezüglich des freien Wettbewerbs waren verletzt. Doch nicht einmal die spanische Wettbewerbsbehörde selbst stimmt hinsichtlich dieser Vorgehensweise  mit der damals zuständigen Kontrolldirektion überein, eine Einrichtung, die mittlerweile aufgelöst wurde.

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