Nächtliche Ausgangssperre ab Warnstufe 3: Regierung hält an Forderung fest

Regierungssprecher Julio Pérez (l.) berichtete zusammen mit dem Leiter des Gesundheitsressorts, Blas Trujillo (r.), von den neuesten Beschlüssen und Vorhaben der Regierung, um die Ausbreitung des Coronavirus zu stoppen. Foto: Gobierno de Canarias

Regierungssprecher Julio Pérez (l.) berichtete zusammen mit dem Leiter des Gesundheitsressorts, Blas Trujillo (r.), von den neuesten Beschlüssen und Vorhaben der Regierung, um die Ausbreitung des Coronavirus zu stoppen. Foto: Gobierno de Canarias

Das Oberste Gericht der Kanarischen Inseln lehnte die Einschränkung der Bewegungsfreiheit zwischen 00.30 und 06.00 Uhr ab

Kanarische Inseln – Nach der Ablehnung der nächtlichen Ausgangssperre durch das Oberste Gericht der Kanarischen Inseln (Tribunal Superior de Justicia de Canarias, TSJC) am 14. Juli bereitet die Regionalregierung eine Revisionsklage vor. Die Regierung befürwortet auch weiterhin die Verhängung eines Ausgangsverbots zwischen 00.30 Uhr 6.00 Uhr auf Inseln in Corona-Warnstufe 3 und 4, um die fünfte Corona-Welle zu bekämpfen und vor allem die sogenannten „botellones“, die nächtlichen Trinkgelage von Jugendlichen zu verhindern, die von den Regierungsverantwortlichen derzeit als Hauptinfektionsherde gesehen werden.

Das Obergericht hatte die Ablehnung der Maßnahme unter anderem damit begründet, dass die Einschränkung der Bewegungsfreiheit nicht verhältnismäßig wäre und es andere Instrumente gebe, wie beispielsweise Polizeikontrollen, um die Treffen zum Alkoholkonsum auf der Straße aufzulösen. Außerdem führte die Gerichtsbehörde an, dass nicht bewiesen worden sei, „dass die epidemiologische Lage eine so imminente Gefahr für die Gesundheit und die Kapazitäten der Krankenhäuser darstellt, die diese Ausnahmeregelung rechtfertigen würde.“

Doch die Verantwortlichen bei der kanarischen Regierung pochen weiter auf diese scharfe Maßnahme, um die Welle zu brechen. Am 15. Juli wurde nach einer späten Kabinettssitzung bekannt gegeben, dass innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Tagen beim Obersten Gerichtshof Revisionsklage eingereicht werde. Begründet wird der Einspruch damit, dass schlagkräftige Argumente vorliegen. Regierungssprecher Julio Pérez erklärte, dass die Rechtsberater der Regierung im Gegensatz zu der These des Obergerichts die Maßnahme für verhältnismäßig halten. „Entgegen der Ansicht des Tribunal Superior glauben wir, dass für die Bevölkerung sehr wohl eine große Gefahr besteht. Das TSJC sieht diese Gefahr bei der Betrachtung der Krankenhausauslastung nicht als erwiesen, doch die Regierung ist der Ansicht, dass dies diskutabel ist und die Ausgangssperre vor dem Obersten Gerichtshof [Tribunal Supremo] begründet werden kann“, erklärte Pérez.

Die Regierung stützt ihren Einspruch gegen die Entscheidung der Richter außerdem darauf, dass die Polizei zwar in der Lage ist, illegale Zusammenkünfte wie „botellones“, bei denen die Corona-Regeln nicht eingehalten werden, aufzulösen, es jedoch weitaus effektiver wäre, diese Treffen von vorneherein zu unterbinden. Eine Ausgangssperre zwischen 0.30 Uhr 6.00 Uhr würde das Zustandekommen der illegalen Menschenansammlungen verhindern. Außerdem sei die soziale Aktivität in diesem nächtlichen Zeitfenster auf Inseln in Corona-Warnstufe 3 und 4 ohnehin gering, da Restaurants und Bars spätestens um 00.00 Uhr schließen müssen und Strände und Parks nachts gesperrt werden.

Auch die Begründung des Obergerichts, dass sich die Mehrheit der Bevölkerung – auch der Jungen – an die Regeln halte, und deshalb eine Mobilitätseinschränkung nicht notwendig sei, zieht die Regierung in Zweifel.

Sowohl Regierungssprecher Julio Pérez als auch der Leiter des regionalen Gesundheitsressorts, Blas Trujillo, wiesen in der Pressekonferenz im Anschluss an die Kabinettssitzung auf die gestiegenen Inzidenzen auf Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura und La Palma hin, die nach Ansicht der Regierung die drastische Maßnahme eines nächtlichen Ausgangsverbots rechtfertigen.

Digitaler Impfnachweis bald für den Zugang zu Innenräumen verpflichtend?

Die kanarische Regierung wird außerdem in einer Verhandlungsrunde mit Vertretern der Gastronomiebranche Zugangsbeschränkungen für Innenbereiche prüfen. In der Kabinettssitzung vom 15. Juli wurde beschlossen, in der kommenden Woche – also ab dem 19. Juli – darüber zu beraten, ob für den Zutritt zu Innenräumen von Restaurants und Bars künftig die Vorlage eines Impfnachweises bzw. ein negativer PCR- oder Antigen-Test zur Pflicht gemacht wird. Julio Pérez erklärte, dass die Testpflicht bzw. der Impfnachweis für Hotelaufenthalte auf den Inseln bereits seit einiger Zeit erfolgreich angewendet wird und die Verantwortlichen bei der Regierung sich vorstellen könnten, dass diese Maßnahme auch in der Gastronomie effektiv sein könnte, um Ansteckungen zu verhindern.

Julio Pérez erklärte weiter, dass die Zugangsbeschränkung für Nicht-Geimpfte bereits in anderen Gebieten (Beispiel Frankreich) eingeführt wurde, und auf den Kanarischen Inseln die Impfquote stetig ansteige: Das digitale Impfzertifikat sei mittlerweile von mehr als einer halben Million Bürger der Inseln heruntergeladen worden.

Die Entscheidung soll im Rahmen der nächsten Kabinettssitzung am 22. Juli fallen.

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