Neuer Konsul der Bundesrepublik Deutschland für die Kanarischen Inseln


Am 18. September wurde Konsul Wolfgang Schwarz im Rathaus von Las Palmas de Gran Canaria von Bürgermeister Augusto Hidalgo empfangen. Hidalgo erklärte Herrn Konsul Schwarz gegenüber die Bereitschaft zur Zusammenarbeit bei diplomatischen Angelegenheiten und wies auf die engen und guten Beziehungen mit Deutschland hin. Nicht zuletzt wegen der deutschen Bürger, die sich auf Gran Canaria niedergelassen haben, und der großen Zahl deutscher Urlauber blicke man auch stets gespannt auf die soziale und wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland, erklärte Hidalgo. Foto: Ayto las palmas de gran canaria

Interview mit Wolfgang Schwarz

Gran Canaria – Vor Kurzem hat Herr Wolfgang Schwarz seinen Dienst als neuer Konsul der Bundesrepublik Deutschland auf den Kanarischen Inseln angetreten. Herr Schwarz war im Laufe seiner diplomatischen Laufbahn in Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland als Vizekonsul und als Kanzler in Spanien und in lateinamerikanischen Ländern tätig. In den Jahren 1988 bis 1992 in der Außenstelle der Botschaft Madrid in Santa Cruz de Tenerife als Vizekonsul.

Das Wochenblatt sprach mit Herrn Schwarz über seine neue Aufgabe als Konsul im Konsulat in Las Palmas de Gran Canaria.

Herr Schwarz, Ihrem Lebenslauf entnehmen wir, dass dies trotz Ihrer langjährigen Erfahrung im diplomatischen Dienst Ihr erster Posten als Konsul ist. Wie sehen Ihre Schwerpunkte in diesem Amt aus? Worin sehen Sie Ihre Hauptaufgabe als Konsul?

Wolfgang Schwarz: Laut Konsulargesetz besteht die Hauptaufgabe des Konsularbeamten darin, deutschen Staatsangehörigen und juristischen Personen „nach pflichtgemäßem Ermessen Rat und Beistand zu leisten“. Die konsularischen Aufgaben sind vielfältig und bestehen nicht nur in der Ausstellung von Reisepässen, Personalausweisen und Passersatzpapieren. Breiten Raum nehmen personenstands- und staatsangehörigkeitsrechtliche Fragestellungen ein, die z.B. im Rahmen der Nachbeurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt anhängig werden. Häufig sind auch konsu­larische Bescheinigungen über rechtliche Sachverhalte zu verfassen sowie Beglaubigungen und Beurkundungen, insb. Vaterschaftsanerkennungen und eidesstattliche Versicherungen, vorzunehmen. Ein weiteres Aufgabengebiet stellt die Betreuung von deutschen Untersuchungs- und Strafgefangenen dar. Die Hilfeleistung für deutsche Staats­angehörige, die im Amtsbezirk in eine akute Notlage geraten sind, gehört ebenfalls zu den konsularischen Aufgaben – allerdings nur, falls es sich nicht um Personen handelt, die dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass sich die konsularische Unterstützung in aller Regel auf Beratungstätigkeit, d.h. „Hilfe zur Selbsthilfe“, beschränken muss.

Neben diesen konkreten Aufgaben ist der Konsularbeamte ganz allgemein dafür zuständig, an der Pflege der deutschen Beziehungen zum Gastland mitzuwirken. In meinem Falle geschieht dies durch die Her­stellung, Pflege und Vermittlung von persönlichen Kontakten zu Personen des öffentlichen Lebens auf den Kanarischen Inseln, insbesondere auf den Gebieten der Politik, Verwaltung, Justiz und Kultur. Natürlich kann ich hierbei auf vielfältige Beziehungen zurückgreifen, die meine Amtsvorgänger aufgebaut haben oder die durch deutsche Repräsentanten im Gastland, z.B. die deutschen Auslandsschulen auf Gran Canaria und Teneriffa oder die deutschen Kirchengemeinden intensiv gepflegt werden. An dieser Stelle sind natürlich auch die deutschen Wirtschaftsvertreter zu nennen, insbesondere was Handelsbeziehungen und Tourismus angeht.

Persönlich war ich bisher am ehemaligen Vizekonsulat in Santa Cruz de Tenerife, am damaligen Generalkonsulat in Bilbao und am Generalkonsulat in Karachi/Pakistan ganz oder teilweise mit konsularischen Aufgaben befasst. Einen Großteil meines Berufslebens habe ich jedoch an Botschaften verbracht. Zwar verfügt nahezu jede Botschaft auch über eine Konsularabteilung, die dort allerdings neben anderen Abteilungen – z.B. Politik, Presse, Wirtschaft, Kultur und auch Verwaltung – existiert. Der Verwaltungsbereich einer deutschen Auslandsvertretung wird vom Kanzler geleitet. Auf meinen Dienstposten in Karachi, San José de Costa Rica, Lima und Teheran war ich als Kanzler eingesetzt, einer abwechslungsreichen Aufgabe (Verantwortung für Personal, Finan­zen, Liegenschaften, Organisation), die ich ebenso gerne ausgeübt habe wie die rein konsularische Tätigkeit.

Von 1988 bis 1992 waren Sie schon einmal im diplomatischen Dienst auf den Kanaren und zwar in Santa Cruz tätig. Welche grundlegenden Veränderungen auf den Kanaren haben Sie in den mehr als 27 Jahren festgestellt, die inzwischen vergangen sind?

Wolfgang Schwarz: Unverändert geblieben ist nach meiner Beobachtung die kanarische Lebensart, d.h. die Gastfreundlichkeit und die positive Lebenseinstellung mit ihrer Freude an Geselligkeit und gutem Essen. Die Verkehrsinfrastruktur, sowohl was Straßen, Häfen als auch Flughäfen angeht, ist gegenüber damals sehr viel besser geworden – obwohl man heutzutage als Autofahrer deutlich mehr im Stau verbringt als während meines ersten Aufenthalts zu Anfang der Neunzigerjahre.

Was die konsularische Tätigkeit angeht, ist festzustellen, dass die spanische Verwaltung zwischenzeitlich sehr viel moderner und bürgernäher geworden ist. Auch auf dem Gebiet der Digitalisierung haben enorme Veränderungen stattgefunden. Und durch das zusammenwachsende Europa sind zahlreiche Aufgaben, die früher am deutschen Konsulat angefallen sind, ersatzlos weggefallen (z.B. Visaerfordernisse oder die früher von allen Residenten verlangte konsu­larische Meldebescheinigung zur Vorlage bei den kanarischen Behörden). Grundsätzlich ist zu sagen, dass in der EU nationales Recht zunehmend durch gemeinsame europäische Rechtsvorschriften verdrängt wird. Dies hat zur Folge, dass sowohl inhaltlich als auch verfahrensrechtlich das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts und nicht mehr das Recht des Staates, dem ein Antragsteller angehört, maßgeblich geworden ist – Beispiele hierfür sind Erbrecht und Sozialhilfe.

In Ihrer beruflichen Laufbahn waren Sie vorwiegend in spanischsprachigen Ländern im Einsatz. Neben Santa Cruz und Bilbao auch in Costa Rica und Lima und nun wieder auf den Kanaren. Was ist der Grund dafür?

Wolfgang Schwarz: Als ich 1988 nach Teneriffa kam, sprach ich noch fast überhaupt kein Spanisch, da ich eigentlich für eine Versetzung nach Malaysia vorgesehen war. Diese wurde dann kurzfristig widerrufen, da in Santa Cruz plötzlich dringender Personalbedarf entstanden war. Im Nachhinein empfinde ich diese Fügung des Schicksals als großes Glück, denn auf Teneriffa habe ich meine Ehefrau Juana Rosa kennengelernt, die aus Santa Cruz stammt. Im Laufe der Jahre ist mein Spanisch natürlich sehr viel besser geworden, sodass es nahelag, mich immer wieder um Versetzungen in spanischsprachige Länder zu bemühen. Hierbei spielte auch eine Rolle, dass wir unseren beiden Kindern möglichst oft den Besuch von sog. „Begegnungsschulen“ mit den beiden Unterrichtssprachen Deutsch und Spanisch ermöglichen wollten. Allerdings ist es im Auswärtigen Amt nicht möglich, sich auf eine einzige Fremdsprache festzulegen, und außerdem kann der Auswärtige Dienst in seiner Gesamtheit nur funktionieren, wenn auf Versetzungen in Länder mit angenehmen Lebensbedingungen gelegentlich auch mal Standzeiten in Ländern erfolgen, in denen der Alltag besondere Herausforderungen bereithält.

Welche persönlichen Erfahrungen bei Ihrer Ankunft auf den Inseln würden Sie als besonders positiv beurteilen ?

Wolfgang Schwarz: Eines habe ich wohl mit allen Landsleuten gemeinsam, die sich entscheiden, auf den Kanaren Urlaub zu machen oder ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft hierher zu verlegen: das angenehme Klima, die Sonne, das Meer, die herrliche Landschaft, die hiesige Gastronomie und die entspannte Lebensart gefallen mir sehr.

Besonders hervorheben möchte ich auch die freundliche Aufnahme in einem Team kompetenter und motivierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Konsulat sowie die sehr erfreuliche Zusammenarbeit mit den Honorarkonsuln auf Teneriffa, Lanzarote und La Palma sowie mit deren Mitarbeiterinnen.

Gab es bislang auch negative Erfahrungen?

Wolfgang Schwarz: Gerne hätte ich in meinen beiden ersten Monaten am neuen Dienstort etwas mehr Freizeit gehabt. Es ist allerdings keine neue Erfahrung für mich, dass die Einarbeitung in neue berufliche Aufgaben bei gleichzeitiger Organisation des eigenen Umzugs und Eingewöhnung in die neue Umgebung besonders viel Energie kosten.

Wie beurteilen Sie die deutsch-spanischen bzw. die deutsch-kanarischen Beziehungen?

Wolfgang Schwarz: Spanien und Deutschland pflegen eine enge und freundschaftliche Verbundenheit, die sich alljährlich in zahlreichen gegenseitigen Besuchen auf hoher und höchster politischer Ebene manifestiert.

Die enge politische, wirtschaftliche und kulturelle Partnerschaft mit Spanien hat für Deutschland eine sehr hohe Bedeutung. Gerade im europäischen Kontext sind Zusammenhalt und Einigkeit unerlässlich, damit wir Europäer auch auf der globalen Bühne eine gestaltende Rolle spielen können.

Das seit vielen Jahren sehr enge Verhältnis zwischen Deutschland und den Kanaren spiegelt sich nicht zuletzt in folgenden Zahlen wider: Derzeit sind hier ca. 26 000 deutsche Staatsangehörige als resident gemeldet (wobei deutsch-spanische Doppelstaater noch nicht einmal eingerechnet sind). Die Zahl deutscher Touristen belief sich 2018 auf insgesamt ca. 3,1 Mio. Zwar geht die Touristenzahl in jüngster Zeit deutlich zurück, dies ist aber nicht zuletzt dem Umstand geschuldet, dass aus Gründen der internationalen Sicherheitslage in den letzten Jahren einige Zielländer des deutschen Tourismus sehr hohe Einbußen erlitten haben, wovon die Kanaren mit – außergewöhnlich – hohen Buchungsraten vorübergehend besonders profitiert haben.

Wir haben ja auf den Kanaren auf allen größeren Inseln – Teneriffa, Lanzarote, Fuerteventura und La Palma – Honorarkonsuln. Werden Sie trotzdem auch die anderen Inseln bereisen?

Wolfgang Schwarz: Deutschland hat mit seinem Berufskonsulat auf Gran Canaria und den drei Honorarkonsuln auf Teneriffa, Fuerteventura und La Palma ein sehr dichtes konsularisches Netz über die Kanarischen Inseln gespannt. Das Alltagsgeschäft auf den genannten Inseln ist bei den dortigen Honorarkonsuln in besten Händen, sodass für mich wohl kein Anlass für häufige Dienstreisen dorthin besteht.

Allerdings möchte ich gerade zu Beginn meiner Tätigkeit alle Inseln – auch die kleineren – besuchen, um mich dort bei den Präsidenten der Cabildos und auch bei anderen Amtsträgern persönlich vorzustellen. Und auch das bestehende Netzwerk des Konsulats zu lokalen Ansprechpartnern möchte ich pflegen und eventuell erweitern.

Regelmäßige Dienstreisen werde ich auf jeden Fall nach Teneriffa unternehmen, um dort – ebenso wie in Las Palmas – an den Vorstandssitzungen der Deutschen Schule teilzunehmen.

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