Neue Verfassung für die Kanarischen Inseln


Ciudadanos-Parteichef Albert Rivera bei Abgabe seiner Stimme zum neuen „Estatuto de Autonomía de Canarias“. Foto: EFE

Das Abgeordnetenhaus stimmte dem neuen Regelwerk mit verändertem Wahlsystem und Abschaffung der Immunität zu

Madrid/Kanarische Inseln – Das spanische Abgeordnetenhaus in Madrid hat Mitte September das neue „Estatuto de Autonomía de Canarias“, die neue Regionalverfassung der Kanarischen Inseln, abgesegnet, das nun im Eilverfahren dem Senat vorgelegt werden soll. Die Chancen stehen gut, dass das Autonomie-Statut noch vor den Regionalwahlen im nächsten Jahr auch vom kanarischen Parlament beschlossen und durch Veröffentlichung im Nationalen Gesetzblatt (BOE) in Kraft treten wird.

Zu den wichtigsten Neuerungen gehören die Veränderungen bei dem besonderen Wahlsystem der Kanaren, die Trennung des Autonomen Finanzsystems der Kanaren (REF) vom Finanzierungssystem der Regionen oder die Abschaffung der Immunität der regionalen Abgeordneten.

Ein Zusatz zur neuen Regionalverfassung, der jedoch vom kanarischen Parlament noch abgeändert werden kann, vermindert das Problem der „triple paridad“ im kanarischen Wahlsystem. Bislang ist es bei den kanarischen Regionalwahlen weniger entscheidend, wie viele Stimmen eine Partei insgesamt auf allen Inseln erhalten hat, sondern woher diese Stimmen kommen. Die der Einwohner kleinerer Inseln sind stärker gewichtet, indem den weniger bewohnten Inseln relativ mehr Sitze im Parlament zugestanden werden als den größeren. Ansonsten würden Parteien, die auf ihrer kleinen Heimatinsel die Mehrheit erlangen, im kanarischen Parlament kaum vertreten sein. Andererseits hat dies jedoch zur Folge, dass beispielsweise bei einer Regionalwahl die ASG 5.000 Stimmen gewonnen hatte, drei Sitze, die mit 50.000 Stimmen gewählte Ciudadanos jedoch mit keinem Sitz vertreten war. Die sogenannte „triple paridad“ wird zwar nicht abgeschafft, deren unerwünschte Auswirkungen werden jedoch reduziert. So wird die Zahl der Abgeordneten von derzeit 60 auf 70 bis 75 erhöht. Fuerteventura bekommt einen weiteren Abgeordneten, neun Volksvertreter werden über eine regionale Wahlliste gewählt. Der Mindestprozentsatz an Stimmen, um auf eine Liste zu gelangen, wird gesenkt. Das Regionalparlament ist befugt, weitere Details in einem eigenen Wahlgesetz zu konkretisieren.

Große Bedeutung wird auch der Trennung des Autonomen Finanzsystems der Kanaren (REF) vom Finanzierungssystem der Regionen zugeschrieben. Damit soll der Abgelegenheit des Archipiels und der Aufteilung in mehrere Gebiete mehr Anerkennung zukommen. Damit ist das Autonome Finanzsystem der Kanaren mit seiner Sondermehrwertsteuer IGIC und den Sondersteuerregelungen gesichert. Das bezieht sich beispielsweise auf die Freihandelszonen (ZEC) oder auf Filmproduktionsgesellschaften, die zur Förderung der Wirtschaft beitragen sollen, und vom Gutdünken der wechselnden Regierungen unabhängig bleiben. Zudem wird das REF nun nicht mehr bei der Berechnung der regulären staatlichen Finanzierung an die Region miteinbezogen.

Von großer Bedeutung ist auch, dass die Kanarischen Inseln als erste Region Spaniens die Immunität der Abgeordneten abgeschafft hat. Weiterhin wird in der neuen Verfassung der Kanaren der Status von La Graciosa als achte Insel aufgenommen.

Die Möglichkeit, den Kanaren mehr Kompetenz in Küstenangelegenheiten und bei den Flughäfen zuzuweisen, wurde ebenfalls Teil des Statuts.

Geteilte Meinung

Die regierende Coalición Canaria begrüßte den Beschluss der neuen Verfassung, die der Region ihrer Meinung nach mehr Autonomie zugestehe, unterstützte allerdings nicht die Erhöhung der Zahl der Abgeordneten.

Der Opposition, insbesondere den Parteien Podemos und Ciudadanos, gehen die Veränderungen beim Wahlsystem nicht weit genug.

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