Neues Forstschutzgesetz soll Brandstiftungen vorbeugen


© Moisés Pérez

Abgebranntes Gelände darf erst nach 30 Jahren „umqualifiziert“ werden

Die Bodennutzung von abgebranntem Gelände darf erst 30 Jahre nach dem Brand „umqualifiziert“ werden. Das ist einer der wichtigsten Punkte in dem reformierten Forstschutzgesetz, das jetzt endgültig im Abgeordnetenkongress verabschiedet wurde.

Madrid – Dadurch will das Umweltministerium verhindern, dass weiterhin Waldbrände verursacht werden, nur um zu erreichen, dass das abgebrannte Gelände in Bauland verwandelt wird.

Mit dem neuen Gesetz werden insbesondere drei Ziele verfolgt: die Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen Staat und autonomen Regionen, die die Kompetenz für die Verwaltung von Wäldern und Bergen innehaben; den Forstschutz erhöhen; durchgreifende Maßnahmen zur Bekämpfung von Risikofaktoren wie Waldbrände und die massive und vor allem nicht regulierte Bauerschließung.

Die konservative Opposition kritisierte die Erweiterung der Frist zur „Umqualifizierung“ von abgebranntem Gelände von 20 – wie es das einst zu PP-Zeiten verabschiedete Gesetz vorsah – auf 30 Jahre als „uneffizient und demagogisch“. Das neue Gesetz verstoße gegen die Kompetenzen der autonomen Regionen, monierte die PP-Abgeordnete Teresa de Lara.

Der kanarische Abgeordnete Luis Mardones meinte hingegen, das überarbeitete Gesetz sei in seiner endgültigen Fassung „akzeptabel und adäquat“.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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