Neues Rekordjahr bei Organspenden

Mit dem Start des Programms für Herztransplantationen im Universitätskrankenhaus Dr. Negrín auf Gran Canaria wurde ein Meilenstein in der Transplantationsmedizin auf den Kanarischen Inseln erreicht. Foto: Gobierno de Canarias

2019 wurden auf den Kanaren 183 Transplantationen vorgenommen

Kanarische Inseln – 2019 wurde auf den Kanarischen Inseln erneut ein Rekordjahr in Sachen Organspenden verzeichnet. Nach Angaben des hiesigen Gesundheitsministeriums wurden im vergangenen Jahr 120 Organspender auf den Inseln registriert, neun Prozent mehr als noch im Vorjahr. Das entspricht einer Quote von 50,6 Organspendern pro einer Million Einwohner. Demnach konnten nicht nur in vier aufeinanderfolgenden Jahren Rekordzahlen erzielt werden, die Kanaren liegen damit auch über dem nationalen Durchschnitt.
Konkret wurden in kanarischen Krankenhäusern dank der Spenderinnen und Spender im vergangenen Jahr 183 Organe transplantiert – 153 Nieren, 28 Lebern, eine Bauchspeicheldrüse und ein Herz.
Insbesondere die Herztransplantation, die im Hospital Universitario Dr. Negrín auf Gran Canaria vorgenommen wurde, wird als besonders wichtige Nachricht in diesem Zusammenhang gefeiert. Bislang mussten kanarische Patienten, die auf ein Spenderherz hofften, die häufig lange Wartezeit nämlich auf dem spanischen Festland verbringen, da diese Art von Transplantationen auf den Kanaren bis vor Kurzem noch nicht durchgeführt werden konnte. Das hat sich nun dank eines speziellen Programms für Herztransplantationen der Uniklinik von Gran Canaria geändert.
Auch im Zusammenhang mit Lebendorganspenden konn­te 2019 ein Anstieg verzeichnet werden. Demnach fanden sich im vergangenen Jahr elf Spenderinnen und Spender, die bereit waren, eine ihrer Nieren abzugeben. Die Transplantationen wurden im auf diese Verfahren spezialisierten Hospital Universitario de Canarias auf Teneriffa durchgeführt.
Ähnlich wie in Deutschland gibt es auch in Spanien eine Art Organspenderausweis, allerdings hat dieser bis dato keine Rechtskraft. Bislang ist es die Familie eines Verstorbenen, die die Erlaubnis für die Entnahme von Organen erteilen muss, sofern sie den Willen ihres Angehörigen in diesem Zusammenhang kennt.

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