Ein Gericht in Galicien erklärte die Schenkung des Landgutes Pazo de Meirás an den Diktator im Jahr 1938 für nichtig
Madrid – Die Nachkommen des spanischen Diktators Francisco Franco haben vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Amtsgericht von A Coruña hat den spanischen Staat zum rechtmäßigen Eigentümer des Landgutes Pazo de Meirás nahe der galicischen Stadt Sada erklärt. Das Urteil verpflichtet die sechs Enkel Francos und deren Verwaltungsgesellschaft Pristina SL zur entschädigungslosen Rückgabe des Anwesens, das Franco im Jahr 1938 von den Einwohnern von Sada „geschenkt“ worden war. Die Anwälte der Familie Franco haben angekündigt, das Urteil in der nächsten Instanz, dem Provinzgerichtshof von A Coruña, anfechten zu wollen.
Pazo de Meirás ist ein Herrenhaus, welches die spanische Schriftstellerin Emilia Pardo Bazán im Jahre 1890 bauen ließ. Es handelt sich um ein dreistöckiges Gebäude mit mehreren Ecktürmen von insgesamt 2.115 Quadratmetern Größe. Dazu gehören neun Hektar land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Innerhalb der Mauern des Herrenhauses und in den dazugehörigen Gärten befinden sich darüber hinaus zahlreiche Kunstobjekte, Antiquitäten und kirchliche Reliquien, die Franco und seine Frau Carmen Polo sich ebenfalls von ihren Untertanen „schenken“ ließen.
Im Jahre 1938, noch mitten im Spanischen Bürgerkrieg, fand sich eine Gruppe von Franco-Getreuen in der „Junta pro Pazo del Caudillo“ zusammen, die den Erwerb und die Schenkung des Herrenhauses für den damaligen Staatschef organisierte, indem sie massiven Druck auf die ortsansässige Bevölkerung ausübte, dafür zu spenden. Wer sich nicht in dieser Weise schröpfen lassen wollte, wurde bedroht und letztendlich gezwungen, sich zu beteiligen. Um die Ländereien für den „Caudillo“ zu vergrößern, wurden Flächen hinzugekauft und auch auf zweifelhafte Weise enteignet.
Die Junta arbeitete schnell und effektiv, und noch im selben Jahr ihrer Gründung, ging Pazo de Meirás durch eine Schenkungsurkunde in das Eigentum des Staatschefs über. Der Wert des Anwesens wird darin mit 406.346 Peseten angegeben. Seit dem Tod Francos gab es verschiedene erfolglose Versuche, Meirás in das Volksvermögen zurückzuführen. Doch aufgrund einer Kaufurkunde aus dem Jahr 1941, die dokumentiert, dass Franco das Gut als Privatperson von den Erben Emilia Pardo Bazáns für 85.000 Peseten gekauft hat, gelang dies nicht. Erst als der Enkel einer seinerzeit enteigneten Witwe die drei Jahre zuvor verfasste Schenkungsurkunde an den Staatschef Franco wiederentdeckte, gab es eine Handhabe, es für den spanischen Staat zu reklamieren.
Die Richterin Marta Canales wertete die doppelte Urkunde als Betrugsversuch, die Vortäuschung eines Kaufs als Privatperson Franco und erklärte die Kaufurkunde für nichtig und auch die Schadensersatzansprüche der Familie Franco für die Erhaltung des Hauses als nicht berechtigt, weil bei der Aneignung eine betrügerische Absicht vorgelegen habe.