Madrid – Die Strafkammer des Obersten Gerichtshofes hat sich im Rahmen einer Berufungsverhandlung über die Kryptowährung Bitcoin geäußert und festgestellt, dass diese nicht als Geld angesehen und demzufolge im Fall zivilrechtlicher Haftung nicht als gesetzliches Zahlungsmittel behandelt werden kann.
Gleichwohl sieht der Oberste Gerichtshof Bitcoin als immaterielles Vermögen an, welches in jeglichem Geschäft auf Gegenseitigkeit als Gegenleistung oder im Austausch eingesetzt werden kann, sofern die Vertragspartner einverstanden sind.
Diese Feststellungen traf der Oberste Gerichtshof im Rahmen seines ersten Urteils wegen eines Bitcoin-Betrugs. Das Gericht bestätigte ein Urteil von zwei Jahren Haft für den Geschäftsführer der Firma Cloudtd Trading & Devs, der Vermögensverwaltungsverträge mit fünf Geschädigten abschloss, die ihm Bitcoin in Verwahrung gaben, um sie gegen eine Kommission für sie zu investieren und ihnen dann die Gewinne auszuzahlen. Der Verurteilte eignete sich die Bitcoin jedoch an, ohne die vereinbarte Gegenleistung zu erbringen, und wurde dazu verurteilt, den Wert, welche diese zur Zeit des Vertragsabschlusses hatten, zurückzuerstatten.
[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]