Oberster Gerichtshof weist bestimmte Hypothekenkosten den Banken zu


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Das neue Gesetz wird die Finanzinstitute noch stärker in die Pflicht nehmen

Madrid – Im März soll das neue Hypothekengesetz in Kraft treten. Danach sollen ab diesem Zeitpunkt die Banken die Kosten wie Notar, Gestoría und Registereintragung sowie die anfallenden Abgaben tragen, die Kunden dagegen nur noch die Wertschätzung. Das gilt für alle ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes abgeschlossenen neuen Darlehensverträge mit Hypothekensicherung. Auch wenn die Banken jetzt den Großteil der Kosten übernehmen sollen, begrüßt ihr Verband das Gesetz, weil es zu mehr Rechtssicherheit führe.

Nun entschied jedoch der Oberste Gerichtshof, die Kosten für Notar und Gestoría seien von beiden Seiten in gleichen Anteilen zu tragen, weil beide Seiten von diesen Diensten profitieren würden. Die Registereintragung sei von der Bank zu zahlen, stimmte das Gericht mit dem Gesetzesentwurf überein. Die Steuer müsse hingegen der Kunde zahlen. Diese Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes gilt für Darlehensverträge mit Hypothekensicherung, die vor dem Urteil und bis Inkrafttreten des neuen Gesetzes abgeschlossen wurden. Die Verbraucherschützer von Adicae legen den Kunden nahe, die Hälfte der Kosten für Notar und Gestoría sowie für die Registereintragung zurückzufordern.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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