Geldstrafe und Punkteabzug
Das Parlament hat Mitte Oktober einstimmig einem Entschließungsantrag zugestimmt, der das Parken auf Behindertenparkplätzen künftig nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern auch mit dem Abzug von zwei Punkten ahnden soll.
Madrid – Damit wird das Parken auf den für Behinderte ausgewiesenen Plätzen auch nicht mehr als leichter, sondern als schwerer Verstoß angesehen. Bislang beschränkte sich die Strafe dafür nur auf eine einmalige Zahlung von 90 Euro.
Zahlreiche Behindertenverbände haben bereits seit längerem derartige Maßnahmen gefordert.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]