Bürgermeister von Tegueste wegen Rechtsbeugung angeklagt
Die Staatsanwaltschaft der Provinz Santa Cruz de Tenerife hat Anklage gegen einen Gemeindebauplaner, die Gemeinderäte und den Bürgermeister von Tegueste selbst erhoben.
Ein Parkplatz, der den Läden in der Innenstadt mehr Kunden bescheren soll, ist nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft entgegen den Bestimmungen des gültigen Bebauungsplans und unter Umgehung von Auflagen, wie einem vorgeschriebenen juristischen städtebaulichen Bericht als Voraussetzung für die Baulizenz, im Schnellverfahren genehmigt worden. Der Parkplatz ist neben dem historischen Gebäude und der Finca „de los Zamorra“ gebaut worden, in einem Gebiet, das als historischer Stadtkern besonders geschützt und im Bebauungsplan als Stadtpark ausgewiesen ist.
Der Bauexperte der Stadt habe in seinem Bericht lediglich erwähnt, es handle sich um Bauland und um eine Freifläche, den besonderen Schutz der Zone und ihre Bestimmung zum Erholungsraum dagegen habe er verschwiegen, heißt es in der Begründung der Staatsanwaltschaft. Ein Parkplatz mit 150 Stellplätzen durfte nicht gebaut werden in einer Zone, die sogar einen gemeinschaftlichen Schutz genießt, zusammen mit dem Gebäude, das dazugehört, der antiken „Casa de los Zamorra“.
Als Motiv sieht der Staatsanwalt den Wunsch nach einer schnellen Bearbeitung, ohne die Genehmigung durch die Inselkommission für das historische Erbe abwarten zu müssen und regt die Bestellung eines Rechtssachverständigen durch das Gericht an.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]