Im Rahmen eines Gesetzes soll weiterer Abbau verboten und die Wiederherstellung beschlossen werden
Teneriffa – Ende März nahmen diverse Regionalparlamentarier an einem von Cabildo-Präsident Carlos Alonso angeführten Ausflug zu den Steinbrüchen von Güímar teil. Die Abgeordneten sollten sich ein Bild von den tiefen Narben machen, den die fast fünf Jahrzehnte illegal betriebenen Steinbrüche in die Landschaft gerissen haben, weil ein entsprechendes Gesetz zur Abstimmung stand. In diesem Gesetz soll jegliche Art weiteren Steinabbaus im Gemeindegebiet von Güímar verboten und über die Wiederherstellung des betroffenen Gebietes und der Barrancos entschieden werden.
Im Vorfeld hat das Cabildo im Rahmen einer vom Wasseramt durchgeführten Studie die vier Steinbrüche eingehend unter die Lupe genommen. Dabei kam zutage, dass 23 Millionen Kubikmeter Gesteinsmaterial erforderlich wären, um die sieben riesigen Löcher zu füllen. Die Kosten werden auf 375 Millionen Euro geschätzt, die von den vier verurteilten Betreibern der Steinbrüche aufzubringen wären. Das Provinzgericht hatte die vier Unternehmer im Januar 2016 wegen des übermäßigen Abbaus ohne Genehmigung zur Kostenübernahme verurteilt.
In dem vom Wasseramt angefertigten Bericht wird festgehalten, dass der Raubbau die natürliche Wasserableitung der Barrancos zerstört und die Gefahr von Überschwemmung bei starken Regenfällen erhöht habe. Es wird dringend zur Wiederherstellung der einstigen geologischen Lage geraten.
Weiterhin weist das Amt in seinem Bericht darauf hin, bei der Einschätzung der Kosten noch nicht einmal den Ausgleich der Kollateralschäden miteinbezogen zu haben. Dazu gehört die Wiederherstellung der durch die schwerbeladenen Laster in Mitleidenschaft gezogenen Straßen und Wege sowie die bei der aufwendigen Anlieferung des Gesteinsmaterials zu bedenkenden Folgen für den Inselverkehr.
Kurz vor Redaktionsschluss wurde bekannt, dass in das Gesetz die Möglichkeit aufgenommen werden soll, touristische Vorhaben in und nahe den Steinbrüchen umzusetzen. Vorausgesetzt werden soll die Einhaltung der Umweltschutzgesetze, der Schutz der Verläufe der wasserableitenden Barrancos und die Übernahme der hieraus entstehenden Kosten.
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