Die handliche und günstige Alternative zum Reisepass
Bei vielen Residenten in Spanien läuft derzeit die Gültigkeit ihrer „Tarjeta de Residencia“ aus oder sie ist bereits ungültig geworden. Das kleine, handliche Kärtchen, wurde bisher – genau wie das spanische Documento Nacional de Identidad (DNI) – im praktischen Scheckkartenformat ausgestellt. Beim Bezahlen im Supermarkt mit Kreditkarte konnte man sich damit genauso ausweisen wie beim Notar.
Madrid – Auch bei Flügen zwischen den Inseln oder zum spanischen Festland konnte man sich mit diesem Dokument bisher ausweisen und gleichzeitig den Wohnsitz für Gewährung des Residentenrabatts nachweisen.
Jetzt tauchen jedoch Probleme auf, denn das Kärtchen wird längst nicht mehr ausgestellt und vor allem bei Reisen oft nicht mehr als Identitätsnachweis akzeptiert. An seine Stelle ist seit einiger Zeit das „Certificado de Registro“ getreten, also die simple Bestätigung der Eintragung ins Ausländerregister der Polizei und Guardia Civil. Dabei handelt es sich um ein grünes DIN A4-Blatt, das jedoch nicht als Ausweisdokument dient. Deshalb muss zusätzlich ein Identitätsnachweis mitgeführt werden. Als einziges Ausweisdokument bleibt dem Auslandsdeutschen jedoch normalerweise nur noch der bordeauxfarbene Reisepass. Der passt jedoch nicht ins Portemonnaie und ist deshalb nicht immer dabei. Viel praktischer wäre doch der deutsche Personalausweis. Doch wenn der nach dem Wegzug aus Deutschland einmal abgelaufen ist, fühlen sich die dortigen Meldeämter nicht mehr zuständig.
Zu unrecht! Denn Deutsche mit Wohnsitz im Ausland können grundsätzlich in Deutschland auch einen Personalausweisantrag stellen. Das Verfahren unterscheidet sich dabei nicht von der Personalausweisbeantragung von Bürgern mit deutschem Wohnsitz. Um einen Besuch in Deutschland kommt man dafür aber nicht herum, denn der Antrag muss persönlich gestellt werden. Da keine bestimmte Meldebehörde mehr zuständig ist, also auch nicht zwingend das Einwohnermeldeamt des letzten Wohnsitzes, kann sich der Auslandsdeutsche den Ort selber aussuchen, in dem er den Antrag stellen will.
Doch Vorsicht, denn in vielen Fällen sind die Beamten mit Auslandsdeutschen, die plötzlich Personalausweise beantragen wollen, überfordert und lehnen die Anträge ab. Es empfiehlt sich daher, vorher mit der ausgewählten Meldebehörde Kontakt aufzunehmen, den Fall zu schildern und sich über die vorzulegenden Unterlagen und Gebühren zu informieren. Gegebenenfalls muss auf das jeweilige Landespersonalausweisgesetz (LPAuswG) hingewiesen werden, in dem die Ausstellung der Ausweise geregelt wird. So heißt es etwa im Landespersonalausweisgesetz Berlin in Paragraph 1 (4):
„Deutsche, die der Ausweispflicht nach Absatz 1 nicht unterliegen, können auf Antrag einen Ausweis (Personalausweis oder einen vorläufigen Personalausweis) erhalten.“
Ein Rechtsanspruch auf Ausstellung eines Ausweises besteht durch die Kann-Regelung seitens der Auslandsdeutschen jedoch nicht. Nett nachfragen sollte jedoch helfen.
Hat man die Beamten erstmal überzeugt und alle nötigen Papiere dabei, ist die Sache nach ein paar Minuten erledigt. Höchstens bei der Frage nach der Adresse steht der Beamte im heimischen Meldeamt noch einmal vor einem Problem. Nach der Richtlinie scheint es nämlich nicht möglich zu sein, einen ausländischen Wohnort im Ausweis einzutragen. Lediglich der Vermerk „Ohne Wohnanschrift im Inland“ oder „Wohnsitz im Ausland“ wird vermerkt. Aufpassen sollte man, dass nicht „kein fester Wohnsitz“ eingetragen wird, was bei Obdachlosen üblich ist und später zu schiefen Blicken führen könnte.
Die Bearbeitungszeit und Kosten halten sich im Vergleich zum Reisepass in Grenzen. Das Kreisverwaltungsreferat München etwa verlangt für die Ausstellung eines Personalausweises nur 8 Euro. Rund drei bis vier Wochen nach dem Antrag kann er dann abgeholt werden. Sinnvoll ist es, bei Bedarf gleich vor Ort dem Abholer eine Vollmacht auszustellen, dann muss der Antragsteller nicht mehr persönlich erscheinen.
Die deutschen Konsulate stellen übrigens momentan nach wie vor nur Reisepässe aus. Dies soll sich ab 2013 ändern, wenn der neue elektronische Personalausweis (ePA) in Deutschland eingeführt wurde. Durch die neue Personalausweisregelung sollen die deutschen Auslandsvertretungen dann auch den elektronischen Personalausweis ausstellen können.
Im Inland soll der ePA bereits ab 1. November 2010 den bisherigen Ausweis ersetzen. Neu sind das Scheckkartenformat, ein Chip mit PIN-Nummer und die digitale Speicherung der Fingerabdrücke beider Zeigefinger.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]