Die Regierung überarbeitet das Gesetz nach den Erfahrungen mit der Pandemie
Madrid – Die Reform des nationalen Sicherheitsgesetzes, welche die Regierung in Vorbereitung hat, sieht unter anderem vor, dass sie persönliche Dienstleistungen von allen erwachsenen Personen verlangen kann. Der vorgesehene Text erlaubt die Intervention von Unternehmen, Beschlagnahmung von Gütern sowie das Verbot von Aktivitäten.
„Alle erwachsenen Bürger sind verpflichtet, persönliche Leistungen zu erbringen, welche die zuständigen Autoritäten von ihnen fordern, wenn sie die Anordnungen des Nationalen Sicherheitsrates befolgen, im Falle, dass in Spanien eine Krisensituation ausgerufen wird. In einer solchen Situation müssen alle Bürger ausnahmslos den Anordnungen der Autoritäten folgen“, wird es in der reformierten Version des Gesetzes heißen. Darin sind einige der Erfahrungen enthalten, die während der fast eineinhalb Jahre dauernden sanitären Krise zwangsläufig gemacht werden mussten.
Im Falle, dass in Spanien ein Krisenzustand eintritt, (eine Situation welche die nationale Sicherheit betrifft) wie es im Gesetzestext heißt, können die Autoritäten vorübergehend jegliche Art von Besitztümern beschlagnahmen oder besetzen, wenn es notwendig ist, und sämtliche Arten von Aktivitäten verbieten. Wem durch die Beschlagnahme seiner Güter oder die Unterbrechung seiner Aktivität finanzielle Nachteile entstehen, hat Anspruch auf eine Entschädigung. Im ersten Entwurf des Reformtextes war das ausgeschlossen worden.
Obwohl es in dem Entwurf nicht speziell zum Ausdruck kommt, kann davon ausgegangen werden, dass die personellen Leistungen oder die Beschlagnahme von Materialien mit der Art der Krise im Zusammenhang stehen müssen – ob es sich um eine sanitäre, eine Umwelt-, Wirtschafts- oder Finanzkrise handelt. Die verhängten Maßnahmen müssten in Proportion zur gegebenen Situation stehen und sich streng an den notwendigen Zeitraum halten, der erforderlich ist, um die Krisensituation zu überstehen. Die Pflicht, nicht nur sämtlicher Bürger, sondern auch der Unternehmen und juristischen Gesellschaften, eine personelle oder materielle Leistung zu erbringen, basiert auf dem Artikel 30 der Spanischen Verfassung, nach der jeder Spanier das Recht aber auch die Pflicht hat, Spanien zu verteidigen. Der gleiche Artikel reguliert auch die Wehrpflicht (die seit 2001 ausgesetzt ist). Absatz vier des genannten Artikels besagt, über ein spezielles Gesetz könnten die Bürgerpflichten in Katastrophenfällen mit großen Risiken für die Bevölkerung geregelt werden. Eine Schutzmaßnahme der Verfassung, die bislang noch nicht in die Tat umgesetzt wurde, denn das erwähnte Gesetz steht bislang noch aus.
Das Vorprojekt der Reform ist Ende Juni in erster Lesung vom Misterrat bestätigt worden, und entsprechende Informationen sind den Regionalregierungen und den Fraktionen des Kongresses zugegangen.
Die Reform des Gesetzes zur Nationalen Sicherheit beruht auf einer Entscheidung des Parlaments aus dem Jahr 2015, welches der Regierung eine Frist von einem Jahr eingeräumt hatte, um ein entsprechendes Projekt auf den Weg zu bringen. Diese Frist ist ja ganz offensichtlich bei Weitem überschritten worden. Anstelle von neuen Normen hatte sich die Regierung entschlossen, das derzeit gültige Gesetz zu überarbeiten und die Erfahrungen und Erkenntnisse, die aus dem Kampf gegen das Coronavirus gewonnen wurden, mit „einzubauen“. Eine der wichtigsten Erkenntnisse war wohl, stets über ausreichende Vorräte von lebenswichtigen Artikeln zu verfügen, wenn es sich um eine internationale Krise handelt und es Probleme gibt, sich auf dem internationalen Markt einzudecken. Dort herrschen oft Spannungen wegen überhöhter Nachfrage, Lieferbeschränkungen und nicht selten aufgrund von Spekulation. Der Text sieht vor, die Versorgung durch Eigenerzeugung von lebensnotwendigen und strategisch erforderlichen Waren im Ausnahmezustand zu garantieren.
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