Resozialisierung bei Hasskriminalität


Das Gefängnis von Navalcarnero (Madrid). Foto: Ministerio del Interior

Madrid – Die Verwaltung der Justizvollzugsanstalten wird im Herbst das Programm „Diversidad“ einführen, das darauf abzielt, Straftäter, die wegen Hasskriminalität eine Gefängnisstrafe verbüßen, ohne Rückfallgefahr wieder einzugliedern. Das Programm dauert 13 Monate und schließt mit Treffen zwischen dem Straftäter und Opfern von Hasskriminalität ab. Man hofft, mit diesem in Europa einzigartigen Programm die Ansichten der Täter langfristig zu ändern.

Als Hasskriminalität gelten beispielsweise Straftaten, die rassistisch, sexistisch oder ausländerfeindlich motiviert sind oder sich gegen Mitglieder anderer gesellschaftlicher Gruppen wie Obdachlose, Schwule oder Frauen richtet. Das Programm „Diversidad“ wird zunächst nur im Gefängnis von Navalcarnero (Madrid) und in den Resozialisie­rungszentren Victoria Kent (Madrid), À Coruña, Teneriffa, Valencia und Valladolid eingeführt. Ist das Programm erfolgreich, soll es auf alle Gefängnisse und Resozialisierungszentren ausgeweitet werden. Es teilt sich in vier Phasen auf und umfasst insgesamt etwa 50 Sitzungen, die meisten individuell, einige in der Gruppe.

In der ersten Phase, die der Analyse und Motivierung, werden die Teilnehmer viermal von Experten interviewt, wobei ihr Einzelfall untersucht und ihnen die Ziele des Programms erklärt werden. Die Teilnehmer werden nicht mit besonderen Vorteilen belohnt, doch wird die Teilnahme bei der Prüfung von Ausgangserlaubnissen berücksichtigt. Während dieser ersten Interviews soll ein Vertrauensverhältnis geschaffen werden. Die Straftäter werden diversen Tests unterzogen, um soziologische, kriminologische und psychologische Informationen zu erhalten. Mit den Daten wird ein Profil erstellt, um individuelle Vorgehensweisen zu erarbeiten.

Bei der zweiten, der Interventionsphase, handelt es sich um die längste, die 38 Sitzungen umfasst. Hier werden die Risikofaktoren angegangen, wie ein geringes Selbstvertrauen, Autoritäts­gehabe, Intoleranz, Vorurteile und Phobien. Dabei sollen soziale Werte vermittelt, eine ablehnende Haltung zur Gewalt und Empathie zu den Gruppen geschaffen werden, denen der Straftäter früher mit Hass begegnet ist.

Während der dritten Phase wird überprüft, inwieweit die gesteckten Ziele erreicht wurden. Die Experten überprüfen erneut die noch vorhandene Wiederholungsgefahr.

Abschließend soll ein Treffen zwischen dem Straftäter und einem Opfer von Hasskriminalität, das dem Opferkollektiv des Täters entstammt, stattfinden. Dieses Zusammentreffen soll der Wiedergutmachung dienen.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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