Missachtung der Flaggensignale an Stränden soll Bußgelder bis zu 1.200 Euro nach sich ziehen
Teneriffa – Der kanarische Verband der Rettungsschwimmer fordert, dass Badegäste, die trotz roter Flagge ins Wasser gehen, mit einem Bußgeld belegt werden. Damit würde das Missachten der ein Badeverbot signalisierenden roten Flagge als Ordnungswidrigkeit geahndet. Bislang, erklärt der Präsident des Verbands, Aday Amorin, sei es oft sogar schwer, die Ortspolizei dazu zu bewegen, einen Badegast aufzufordern, aus dem Wasser zu gehen. Wenn die Stadtverwaltungen jedoch Verordnungen erlassen würden, die das Baden bei roter Flagge unter Strafe stellen, würde dies sicher abschreckend wirken und die Polizei zum Eingreifen zwingen. Als Vorbilder nannte Amorin Orte auf dem spanischen Festland wie Málaga und El Ferrol, die bereits entsprechende Verordnungen erlassen haben. Die Bußgelder betragen zwischen 200 und 1.200 Euro.
Die meisten tödlichen Badeunfälle ereignen sich, weil Menschen trotz Verbots baden gehen, begründete Aday Amorin die Forderung seines Verbands weiter. Im Laufe dieses Jahres seien allein auf Teneriffa fünfzehn Menschen ertrunken, eine besorgniserregend hohe Zahl.
Des Weiteren moniert der Verband, dass es noch immer viele Strände gibt, die nicht ausreichend überwacht bzw. für die nur in den Sommermonaten ein Rettungsschwimmer zuständig ist. „Wir können nicht auf Fitur (Tourismusmesse in Madrid, Anm. d. Red.) paradiesische Strände verkaufen, ohne einen ordentlichen, sicherheitsorientierten Vorsorgeplan“, bemängelt Amorin. Auf Teneriffa sei besonders die Nordküste gefährlich. An Stränden wie El Bollullo und El Ancón in La Orotava oder Bajamar und Punta del Hidalgo bei La Laguna seien Badegäste gefährdet, weil dort kein ständiger Rettungsschwimmerdienst bestehe.
Der Verband der Rettungsschwimmer fordert außerdem die Gründung eines Konsortiums als Berufsverband, hinter dem – wie bei der Feuerwehr – die Inselverwaltung steht. Damit wolle man erreichen, dass die Gesellschaft die Bedeutung der Strandsicherheit begreift und die Leistungen professioneller Rettungsschwimmer anerkennt.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]