B. Méndez beendet die Diskussion um die Küstenschutzzone: Der „ursprüngliche Zustand“ müsse wiederhergestellt werden
Teneriffa – Zu den nie enden wollenden Geschichten Teneriffas gehört die des „Mamotreto“ (deutsch: Ungetüm), des nie fertiggestellten Parkhauses am Anfang des Teresitas-Strandes. Doch nun ordnete die zuständige Richterin Beatriz Méndez endgültig den Abriss an, sodass Bürgermeister José Manuel Bermúdez das städtische Ressort für Infrastruktur, Wohnen und Kulturgut mit der Eröffnung des Vergabeverfahrens beauftragte.
Ursprünglich sollte bereits im Oktober mit dem Abriss des teilweise illegal in der Küstenschutzzone errichteten Gebäudes begonnen werden, doch in letzter Minute legte die Regionalregierung mit der Begründung Einspruch ein, die Entscheidung des Küstenamtes über die genaue Abgrenzung der Küstenschutzzone stehe noch aus und müsse abgewartet werden.
Mit dieser erneuten Verzögerung, bereits im November 2014 hatte der Kanarische Gerichtshof den Abriss angeordnet, platzte der zuständigen Richterin Beatriz Méndez vom Strafgericht Santa Cruz der sprichwörtliche Kragen. Sie forderte sowohl die Regionalregierung als auch das Küstenamt zur entsprechenden Stellungnahme auf. Nach Eingang der beiden Berichte ordnete sie umgehend erneut den Abriss an, denn: „Bei dem vorliegenden Fall handelt es sich nicht um einen Abriss, um danach einen Neubau zu errichten, sondern um einen per Gerichtsurteil angeordneten Abriss. Es geht darum, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, was wiederum vollkommen unabhängig von der Grenzziehung der Küstenschutzzone ist und in jedem Fall dem Küstenschutz zugutekommt.“
Nach Erhalt dieser Verfügung beauftragte Bürgermeister José Manuel Bermúdez das zuständige Ressort für Infrastruktur, Wohnen und Kulturgut mit der Einberufung des Vergabeverfahrens zum Abriss des Betonklotzes. Die dafür notwendigen Mittel in Höhe von 600.000 Euro werden von der Gemeinde vorgestreckt, sind aber schlussendlich von den sechs in dem entsprechenden Strafverfahren verurteilten ehemaligen Stadträten zu tragen.
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