Richterrat fordert längere Verjährungsfrist für Korruption


58 Empfehlungen für eine umfassende Rechtsreform auf der 24. Nationalen Tagung des Ältestenrates der Richter

Die 45 Mitglieder des spanischen Ältestenrates der Richter haben als Ergebnis ihrer 24. Nationalen Tagung eine gemeinsame Empfehlung von 58 konkreten Maßnahmen struktureller, organisatorischer und administrativer Natur abgegeben, die ein effektives Vorgehen gegen die Korruption ermöglichen sollen.

Valencia – Die Richter bieten den restlichen „Gewalten des Staates“ ihre Zusammenarbeit an, um diesem Phänomen und der „nervenaufreibenden Langsamkeit der Fälle“ zu begegnen, wozu sie ihre „Erfahrung auf der obersten Sprosse der Justiz“ einbringen wollen.

Der Richterrat, der einen Großteil der spanischen Richterschaft zu vertritt, stellt dem Land eine verheerende Diagnose: „Die spanische Demokratie befindet sich heute in einer sehr heiklen Lage, wenn auch das demokratische System trotz seiner Fehler das beste ist, was wir bisher zugunsten von Gerechtigkeit, Gleichheit, Freiheit und Zusammenleben entwickeln konnten“ – so beginnt das Schriftstück, das zum Abschluss der Tagung vorgestellt wurde. Unzweifelhaft herrsche ein Klima von Misstrauen und Beunruhigung gegenüber der Funktionsfähigkeit der Institutionen, und es gebe einen Generalverdacht gegenüber der öffentlichen Verwaltung.

Die durchweg sehr konkreten Vorschläge des Richterrates zur Bekämpfung der Korruption beinhalten unter anderem die Erhöhung der Zahl der Richter bis auf den europäischen Durchschnitt von 21 Richtern auf 100.000 Einwohner (aktuell sind es nur elf), eine angemessene Finanzierung des Justizapparates, diese soll sich auf 3% aller staatlichen Etats verdreifachen, die Stärkung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Justiz und die Klärung der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Consejo General del Poder Judicial CGPJ (dem obersten Organ der spanischen Rechtsprechung), der Regierung und den Autonomen Regionen. Eine Modernisierung der Datenverarbeitung tut aus Sicht der Richter ebenfalls not, welche u.a. die mangelnde Kompatibilität der Systeme der einzelnen Autonomen Regionen beheben muss, und die Gerichte sollen zu größeren Einheiten zusammengefasst werden.

In einer Strafrechtsreform sollen die Verjährungsfrist von Korruptionsdelikten verlängert, die Straftatbestände der ungerechtfertigten Bereicherung und der illegalen Parteienfinanzierung eingeführt und die Strafen für Korruption verschärft werden, insbesondere im Fall von Vorteilsgewährung, Amtsmissbrauch und Geschäftstätigkeiten, die Beamten verboten sind.

Strafverschärfungen soll es für diejenigen geben, die indirekt Korruption schützen, verschleiern oder ermöglichen, beispielsweise durch Verletzung der Anzeigepflicht. Ein weiterer neuer Straftatbestand der „Behinderung der Justiz“ soll nach den jüngsten Erfahrungen mit den in Spanien anhängigen großen Korruptionsverfahren für die Fälle eingeführt werden, wenn Institutionen angeforderte Unterlagen nicht oder unvollständig zur Verfügung stellen. Dagegen sollen kleinere Verstöße, welche die Justiz überproportional beschäftigen, aus dem Strafrecht herausgenommen werden.

Bezüglich der Strafverfahren halten die Richter eine deutliche Straffung für nötig, die das Hauptgewicht auf die mündliche Verhandlung legt und die Phase der Voruntersuchung deutlich reduziert. Des Weiteren werden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, die verhindern sollen, dass ein Prozess künstlich und unnötig in die Länge gezogen wird. Darüber hinaus sollen Gnadengesuche nur noch zulässig sein, wenn eine entsprechende Empfehlung des Gerichts vorliegt, und der Antrag keine aufschiebende Wirkung auf die Strafe mehr hat.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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