Rückblick


Die wichtigste Nachricht vor 30 Jahren

Es war zweifellos eine der wichtigsten und seit Langem erwarteten Meldungen des Jahres 1991: die Abschaffung der Arbeitsgenehmigung für Bürger aus Ländern der EG. Wenn die Reaktionen auch sehr unterschiedlich waren, hatte die Entscheidung der Regierung auch für Polemik gesorgt. Das freie Niederlassungsrecht für Selbstständige war bereits einige Jahre zuvor eingeführt worden und sang- und klanglos über die Bühne gegangen. Doch die Aufhebung der Genehmigungspflicht für ausländische Arbeitnehmer hatte doch für erhebliche Proteste gesorgt, vor allem von den Gewerkschaften und anderen Berufsverbänden. Aber auch der sprichwörtliche Mann auf der Straße war besorgt, dass nun die Arbeiter aus dem Ausland in Scharen kommen und ihm seinen Arbeitsplatz streitig machen. Der damaligen Regierung wurde auch negativ angekreidet, dass sie die einjährige Sperrfrist nicht in Anspruch genommen hat, die vonseiten der EG noch ermöglicht worden war. Später hat sich dann gezeigt, dass alle Befürchtungen unbegründet waren und der Run auf die Arbeitsplätze zumindest hier auf den Kanaren ausgeblieben war. Gründe dafür waren wohl unter anderem die relativ niedrigen Löhne und das spanische Sozialversicherungssystem, aber auch die Lage auf dem Wohnungsmarkt etc.


In unserer Ausgabe vom 20. Dezember 1991 berichteten wir über die Aufhebung der Arbeitsgenehmigung und deren Folgen.

Die Nachricht:

Mit Ausnahme der Bürger aus Luxemburg

Ab 1. Januar 1992 brauchen EG-Bürger in Spanien keine Arbeitsgenehmigung mehr
Zum 1. Januar 1992 brauchen Staatsbürger von EG-Ländern auch als Angestellte keine Arbeitsgenehmigung mehr in Spanien. Die offizielle Bekanntmachung steht zwar noch aus, doch deutet alles darauf hin, dass die spanische Regierung nun auch für Angestellte die Schranken des Arbeitsmarktes heben will. Bürger aus EG-Ländern, die im Angestelltenverhältnis in Spanien arbeiten wollen, müssen dann keine Arbeits- und Residenz- karte mehr beim Arbeitsministerium und bei der Sozialversicherung beantragen. Sie müssen voraussichtlich ab 1. Januar 1992 lediglich bei der Fremdenpolizei ihre kommunitäre Residenzkarte beantragen und damit der polizeilichen Meldepflicht genügen. Bemerkenswert ist hier die Tatsache, dass Spanien das Recht gehabt hätte, diese Schranken bis zum 31. Dezember 1992 beizubehalten und die Freigabe des Angestelltenarbeitsmarktes somit um ein volles Jahr vorgezogen wird. Einzig im Falle von Luxemburg soll offenbar die Frist bis zum 31. Dezember 1992 ausgeschöpft werden.

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