Rückblick

Rückblick_388

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Die wichtigste Nachricht vor 30 Jahren

Vor 1993 gab es auf den Kanarischen Insel keine Umsatzsteuer, was für viele Besucher ein Anreiz war, hier steuer-und zollfreie Waren einzukaufen. Wer damals schon die Kanaren besuchte oder bereits hier lebte, wird sich daran erinnern, dass hier eine Luxussteuer für bestimmte Artikel erhoben wurde, sowie die sogenannte ITE eine Art Umsatzsteuer, die auf Dienstleitungen zu bezahlen war. Die Madrider Regierung hatte seinerzeit ein Projekt in Arbeit, um die verschiedenen Steuern zusammenzufassen und für die Kanaren eine spezielle Mehrwertsteuer einzuführen, IGIC genannt, die auch heute noch existiert. Die damalige sozialistische Regierung unter Jerónimo Saavedra konnte jedoch mit Erfolg den geplanten Einführungstermin 1. Januar 1992 um ein Jahr verschieben lassen, damit das Gesetz über die wirtschaftliche und steuerliche Neuordnung der Kanaren, REF genannt, zuvor fertiggestellt werden konnte. Schließlich sollte es die Basis für das Mehrwertsteuergesetz bilden. Die Generalsteuer der Kanaren, IGIC, ist bekanntlich eine indirekte Steuer nach Art der Mehrwertsteuer, jedoch mit einem weitaus geringeren Prozentsatz.


In unserer Ausgabe vom 6. Dezember 1991 berichteten wir darüber, wie in Madrid und auf den Kanaren daran gefeilt wurde, eine wirtschaftliche und steuerliche Neuordnung zu schaffen.


Die Nachricht:


Bis zum 1. Januar 1993: Die „kanarische Mehrwertsteuer“ um ein Jahr verschoben


Der Ministerrat ist dem Vorschlag des Finanzministers nachgekommen und hat die Einführung der indirekten Generalsteuer der Kanaren IGIC um ein Jahr verschoben. Die Regierung der Kanaren vertritt die Meinung, das gesamte Projekt sei viel zu schnell über die Bühne gegangen, und die Durchführungsbestimmungen und Berechnungsgrundlagen seien bislang viel zu wenig ausgefeilt, um sie problemlos anzuwenden. Man wolle auch verhindern, dass die IGIC gleichzeitig mit der neuen Steuer über wirtschaftliche Aktivitäten eingeführt wird, die verschiedene Gemeindesteuern ersetzen soll und ab 1. Januar von den Gemeinden erhoben wird. Wie das Finanzressort der kanarischen Regierung wissen ließ, will man mit dieser Frist von einem Jahr den Unternehmen die Möglichkeit geben, ihre Buchhaltungen der steuerlichen Neuordnung anzupassen und ihr Personal entsprechend auszubilden.

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